Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nicht wirklich

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 04.10.2007, 14:23 (vor 6047 Tagen) @ Peter

Es gibt keinen Schaden bei einvernehmlichen homosexuellen Handlungen. Und
nicht einvernehmliche sind bereits - und zu Recht - strafbewehrt.

Wegen der Handlungen normalerweise sicher nicht, was die Werte und den Fortbestand der Gesellschaft angeht, aber schon - sofern Homosexualität propagiert statt toleriert wird.

Naja, was bedeutet "nicht behelligt werden"? So gesehen haben Schulkinder
dann auch das Recht nicht wider Willen mit Latein behelligt zu werden. Es
sollte schon im Unterricht behandelt werden, allerdings wertneutral und
nicht propagierend oder mit lächerlichen Rollenspielen.

Ok.

Die "Wahl" haben lediglich Bisexuelle.

Meinetwegen, das Gleiche mit anderen Worten.

Stellen sich die Fragen: kann man die Ausprägung von Bisexualität erzieherisch fördern? Falls ja, sollte man es tun? Ist es legitim, bei 50:50 bisexuellen Neigungen eher heterosexuelle Ausprägungen zu unterstützen?
Meine Antworten sind ja, nein und ja.

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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