Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau Odol, wie üblich: Seekrankheit erzeugen versuchen...

Chato, Saturday, 06.10.2007, 06:22 (vor 6047 Tagen) @ Odin

Erzähl uns doch ein bischen von deinen sexuellen Vorlieben, oder solls ich machen?

Aber gerne, wenn du meinst, daß dich das weiterbringt... :-)

Übrigens herrlich, wie du hier gerade wieder mal wie ein tollwütiger Terrier im Forum randalierst, in mehreren Strängen zugleich rumproletest und so vielen Leuten wie nur möglich dämlich kommst. Es ist natürlich klar, worauf du hinauswillst. Aber wenn die Forenleitung das auch wollte, dann könntest du das Zertrümmern dieses Forums durch Rausekeln mißliebiger Leute doch auch viel einfacher haben. Frag Rainer und Christine doch einfach mal, ob sie uns nicht alle sperren möchten, damit du mit deinen paar linken Hühnern in Ruhe gackern und dich plustern kannst. Würde dir das nicht eine Menge Arbeit ersparen? Oder hast du bei deinem ZK gerade eine Subotnik-Verpflichtung unterschrieben?

So so, du möchtest also was erzählen! Wie sicher bist du dir zu wissen, wer hier wen vorführt? Habe jetzt ich gar schröckliche Angst vor dir? Oder du vor mir? Oder tu ich vielleicht nur so? Oder tu ich diesmal nicht so, weil speziell dein unverschämter Sudelcharakter dadurch nur umso erkennbarer zum Tragen kommt - so wie du drauf bist? Je großspuriger und arroganter du anderen gegenüber auftrittst, desto besser ist das nämlich für mich, und wenn man dich nur ein kleines bißchen provoziert, schnappst du erfahrungsgemäß ganz von alleine über und wirst wie ein Gaga-Automat ganz extrem größenwahnsinnig und verläßt dich erfreulicherweise bloß noch auf deine nicht vorhandene Denkfähigkeit, der dann "keiner mehr das Wasser reichen kann" *gg*

Deshalb tu ich diesmal nicht so, sondern sage dir ganz offen, daß ich mich außerordentlich über deine "Drohung" freue. Wer mit dir inzwischen noch was zu tun haben möchte, ist sowieso selber so drauf wie du, also auch selber schuld und hat es deshalb nicht anders verdient. Schau, Frau Odol, mir geht's in Bezug auf dich bloß noch darum, daß du so deutlich wie nur irgend möglich für diejenigen erkennbar wirst, die nicht so drauf sind wie du. Das sind nämlich mehr, als du glaubst. Hätte man das auch bei Adolf Hitler rechtzeitig so gemacht, dann wäre er uns vielleicht erspart geblieben. Der ist inzwischen natürlich längst tot, aber bei dir könnte es durchaus noch Erfolge zeitigen. Du hast dich zwar schon sehr angestrengt, was ich hiermit auch ausdrücklich anerkenne, aber eine klitzekleine Leistungssteigerung ist vielleicht doch noch drin? Oder nicht?

Also, dann erzähl mal schön, was du so alles zu erzählen weißt. Freilich wird man Gestapo-Arsch oder MfS-Mitarbeiter nicht "einfach so". Auch dafür braucht es gewisse Kenntnisse. Vielleicht solltest du also vorher noch ein wenig was für deine Ausbildung tun, damit du dich nicht wieder derart blamierst wie deine verflossenen Vorgänger. Da der Weg der Überzeugung anderer durch Argumente für dich ohnehin ausscheidet und das inzwischen auch jeder weiß (außer deine Hühner natürlich), bleibt dir logischerweise bloß noch der Weg der Verleumdung. Eine Person durch Verleumdung gekonnt zu zerstören will freilich gelernt sein! Plump "einfach nochmal dasselbe" wird bestimmt kein besseres Ergebnis bringen als früher. Da muß diesmal schon was deutlich Kreativeres her! Eine Eignung als Wärter bedeutet ja nicht automatisch auch eine Eignung als guter Diversant und Verleumder. Deshalb schenke ich dir hiermit als Übungslektüre die folgende Schilderung eines Operativen Vorgangs des MfS, Hauptabteilung XX (Diversion und Zersetzung), damit du immer eine kleine Entscheidungshilfe zur Hand hast, wie man sowas richtig macht. Auch deine Kanaille darf übrigens gerne darin lesen.

Aus: "Das MfS und Robert Havemann"

Robert Havemann besaß zu seinem Glück die Gabe, mit der psychischen Belastung dieser demonstrativen Verfolgung umzugehen. Er ließ sich nicht so leicht einschüchtern. Er lernte, die Situation als ein ? wenn auch ernstes ? Spiel zu sehen und gab diese Einstellung auch an die Kinder weiter, damit sie nicht in ständiger Angst leben mußten. Er erklärte ihnen, "daß ein Feind, über den man lacht, nur halb so gefährlich ist." Respektlosigkeit war für Robert Havemann ein Mittel, um sich Unabhängigkeit und Zuversicht zu bewahren.

Die Staatssicherheit gab sich alle Mühe, den Regimekritiker bestmöglich einzuschränken. Trotzdem schaffte es dieser immer wieder, die Isolation zu durchbrechen. Von großem Nutzen waren ihm dabei seine Erfahrungen in der konspirativen Arbeit, die er im Dritten Reich gesammelt hatte. Schon damals hatte er etwa im Zuchthaus Brandenburg aus eingeschmuggeltem Material einen Radioempfänger gebaut und die Rundfunkmeldungen als illegales Nachrichtenblatt an die Mitgefangenen herausgegeben. Er hatte es sogar geschafft, in seiner Zelle von der Gestapo unentdeckt Sprengstoff herzustellen. Auch das Hintergehen der MfS-Mitarbeiter war für Havemann ein Spiel, "das er mit Freude und Kreativität spielte." So schaffte er es beispielsweise in der ersten Zeit seines Hausarrests, mit Hartmut Jäckel in direkter Verbindung zu bleiben. Die beiden trafen sich etwa in Havemanns Wohnung in Berlin, solange dieser noch dorthin fahren durfte. Dazu mußte Jäckel es schaffen, seine Verfolger abzuschütteln und unerkannt in die Wohnung zu gelangen. Er mußte möglichst lange vor Havemann dort eintreffen, um nicht von dessen Bewachern entdeckt zu werden. Auch fürs Theater verabredeten sich die beiden, wo sie nebeneinander und geschützt vor einem Eingreifen des MfS im Publikum saßen. Die Staatssicherheit reagierte aber bald und leitete im Februar 1978 eine Einreisesperre gegen Jäckel ein. Der persönliche Kontakt mußte abgebrochen werden. Wichtig für Havemanns Kontakte in den Westen war auch Lotte Franck in Berlin, eine Freundin des Verfolgten, die als Rentnerin Reiseerleichterungen genoß. Sie organisierte Treffen und schmuggelte Tonbänder oder Artikel nach West-Berlin.

Robert Havemann schaffte es in dieser Zeit sogar, ein Buch in der BRD zu veröffentlichen. "Ein deutscher Kommunist. Rückblicke und Perspektiven aus der Isolation" erschien 1978 bei Rowohlt, herausgegeben von Manfred Wilke. Die Idee für dieses in Interviewform gehaltene Buch hatten Wilke und der mittlerweile ausgereiste Jürgen Fuchs. Die Verbindung zwischen ihnen und Havemann stellte Edda Meinel, die Frau des Pfarrers von Grünheide, her. Diese durfte als Invalidenrentnerin nach West-Berlin reisen und sorgte unter Verwendung konspirativer Methoden für den Nachrichtenaustausch: "Kürzere Nachrichten lernte sie auswendig; längere Texte schrieb sie ab und schob sie zwischen andere Papiere in ihrer Handschrift, irgendwelche belanglosen Notizen. Wenn nötig, nähte sie Dokumente in das Futter ihres Mantels ein." Havemann sprach die Antworten auf die von Wilke gestellten Fragen auf Tonband. Dieses gelangte dann über Freunde, Journalisten und Diplomaten in den Westen.

Für das MfS ergab sich aus all diesen Begebenheiten die Notwendigkeit, Havemann weiter zu bekämpfen, ihn noch intensiver im OV "Leitz" in der HA XX/OG zu "bearbeiten". 1977 und 1978 entwarf die Operativgruppe zwei Maßnahmepläne, die das weitere Vorgehen gegen Havemann genau festlegten und nun verstärkt auch Maßnahmen der "Zersetzung" berücksichtigten. In der "Konzeption zur weiteren politisch-operativen Bearbeitung des Vorganges ?Leitz?" vom 16. Februar 1977 hielten sich Vorschläge zu strafrechtlicher Verfolgung und zu "Zersetzungsmaßnahmen" noch weitgehend die Waage. Als Ziel der "Bearbeitung" wurde zunächst einmal vorgegeben:

"Havemann durch geeignete Maßnahmen der Zersetzung und differenzierten Durchführung der festgelegten staatlichen Sanktionen zu verunsichern, um
- ihn zu zwingen, sich künftig nur noch mit sich selbst und familiären Problemen zu befassen,
- damit seine feindlichen Aktivitäten weitgehend einzuschränken und zu unterbinden und
- ihn von seinem engsten Verbindungskreis weiter zu isolieren."

Die Gefahr, die von einer offiziellen Verfolgung Havemanns ausging, war seit längerem bekannt. Doch wollte sich das MfS zumindest weiter die Möglichkeit offen halten, ihn auch strafrechtlich verfolgen zu können, sollte dies unausweichlich sein. Dafür sollten laut Maßnahmeplan weiterhin Beweise erarbeitet werden. Ausdrücklich angesprochen wurden dabei Verstöße gegen die Paragraphen 98 StGB (landesverräterische Nachrichtensammlung), 100 StGB (landesverräterische Agententätigkeit) und 106 StGB (staatsfeindliche Hetze). Als Maßnahmen dazu wurden etwa genannt die weitere "Aufklärung" von Havemanns Umfeld ? auch durch den Einsatz von IM. Als besonders wichtig wurden dabei seine Kontakte zu Hartmut Jäckel genannt. Auch zusätzliche IM wollte man anwerben. Außerdem sollte die Beobachtung weiter intensiviert und seine Vergangenheit noch einmal genauer untersucht werden.

Neben diesen entwickelte das MfS nun auch erstmals Vorschläge für Maßnahmen zur gezielten "Zersetzung" Havemanns und seines Umfeldes. Als Ansatzpunkte hatte die Staatssicherheit dabei die Familienverhältnisse sowie den Gesundheitszustand Havemanns ausgemacht. Das MfS wußte durch IM, daß es in der Ehe von Katja und Robert gelegentlich kriselte und wollte daher "vorhandene oder sich entwickelnde Spannungen und Differenzen [...] sichtbar [...] machen, um daraus geeignete Maßnahmen der Zersetzung ableiten zu können". IM "Chef" wurde angewiesen, Havemann durch negative "Beeinflussung" in Bezug auf seinen körperlichen und geistigen Zustand "von weiteren feindlichen Aktivitäten abzuhalten". Auch die Maßnahmen, die als Folge des Fürstenwalder Gerichtsurteils gegen Havemann eingeleitet worden waren, sollten zusätzlich "zum Zwecke der Durchführung geeigneter Zersetzungsmaßnahmen" genutzt werden. Durch zeitweiliges Aussetzen des Besuchsverbots und die Erlaubnis, das Grundstück zu verlassen ? beides ohne ersichtliche Gründe ? sollte Havemann weiter verunsichert, verwirrt und durch plötzliche Wiedereinführung und Verschärfung der Isolierungsmaßnahmen desillusioniert werden.

Noch eindeutiger auf die "Zersetzung" Havemanns zielte ? wie schon der Name sagt ? der "Plan zur weiteren Einschränkung und Verhinderung feindlicher Aktivitäten von Havemann durch Maßnahmen der Zersetzung, Verunsicherung und Isolierung" vom 31. Januar 1978. Die Variante der strafrechtlichen Verfolgung trat jetzt ganz klar in den Hintergrund. Die HA XX/OG betonte in diesem Operativplan die außenpolitischen Rücksichten. Es sei nämlich bei der Durchführung der Maßnahmen "zu beachten, daß das MfS im wesentlichen unerkannt bleibt und dem Gegner keine Anhalts- oder Ansatzpunkte für neue Angriffe geboten werden." Die Ziele der "Bearbeitung" blieben weitgehend die gleichen. Als besondere Variante kam für das MfS lediglich hinzu, Havemann "für den Gegner unglaubhaft und zugleich lächerlich zu machen". In drei "Maßnahmekomplexen" wurden die durchzuführenden Aufgaben behandelt. Darin befaßten sich sieben Punkte ausführlich mit den Strategien zur "Zersetzung" Havemanns:

1. Das MfS läßt durch die Staatsanwaltschaft Havemanns Bewegungsfreiheit noch weiter einschränken;

2. Havemann wird im Westen lächerlich gemacht durch:
- Veröffentlichungen in westlichen Publikationsorganen, die "Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Machwerke von Havemann, ironische Kommentare, scheinbare Leserzuschriften oder bestimmte Zweckmeldungen verbreiten können";
- "Schein-Interviews" mit Havemann, "in denen er sich selbst der Lächerlichkeit preisgibt und die zugleich zur Belastung anderer Personen durch Havemann führen können";

3. (zum Teil fingierte) Zuschriften von Lesern werden ausgenutzt, um bei Havemann "Zweifel an der Richtigkeit bestimmter Ausarbeitungen, Einschätzungen oder Äußerungen" auszulösen und ihn mit Themen zu beschäftigen, "die ihm gezielt vorgegeben werden";

4. Seine Bewegungsmöglichkeit wird weiter eingeschränkt durch den Entzug der Fahrerlaubnis. Als Vorwand dafür wird seine "aus gesundheitlichen Gründen stark eingeschränkte Fahrtüchtigkeit" benutzt;

5. "Darüber hinaus können in Anlehnung an die vorherige Maßnahme gezielt innerhalb und außerhalb der DDR glaubhafte Gerüchte über seinen weiter verschlechterten Gesundheitszustand verbreitet werden. Deshalb sei er auch zu keiner wissenschaftlichen Arbeit mehr fähig, verfalle in eine laufende Wiederholung alter, unaktueller Thesen usw.";

6. Havemanns Ehe wird zerstört. Dazu werden neue IM auf seine Frau Katja angesetzt, die sie zum Eingehen außerehelicher Beziehungen überreden, um Havemann "damit weiter psychologisch zu belasten und von feindlichen Aktivitäten abzuhalten".
"Dabei sind solche Umstände wie die übersteigerte Eifersucht von Havemann, sein fortwährendes Mißtrauen seiner Ehefrau gegenüber, zeitweilige Ehestreitigkeiten, das Bedürfnis der Frau von Havemann nach Bekanntschaften mit anderen Personen usw., bewußt auszunutzen";

7. Das Holzhaus auf Havemanns Grundstück, das seiner Ex-Frau Karin gehört und von ihm angemietet ist, soll an einen IM verkauft werden, der als Nachbar Havemanns gezielt für "Zersetzungsmaßnahmen" eingesetzt werden kann.

Daneben wurden auch Maßnahmen gegen Personen aus Havemanns Umfeld geplant, etwa gegen Jäckel, Lotte Franck, die Haeselers, Pfarrer Meinel, die Eltern und eine enge Freundin Katja Havemanns.

So weit die Planungen des MfS. Wieviel davon wurde nun aber in die Praxis umgesetzt und auf welche Art? Dies festzustellen ist schwierig, ohne sich mit Havemanns MfS-Akten eingehend beschäftigt zu haben. Werner Theuer vom Robert-Havemann-Archiv meint, daß davon auszugehen sei, "daß sich das MfS grundsätzlich bemühte, alle gefaßten Maßnahmepläne in die Tat umzusetzen, was sich natürlich nicht immer in allen Punkten verwirklichen ließ, denn schließlich verhielten sich gerade Menschen wie Robert Havemann nicht so, wie es die Obrigkeit gern gehabt hätte." Trotzdem lassen sich in der Literatur einige Anhaltspunkte auffinden, in welcher Richtung das MfS auf der Grundlage des Operativplanes von 1978 tätig wurde, um Robert Havemann zu "zersetzen".

Im Jahr 1978 wurde einen Monat nach Erscheinen von Havemanns Buch im Spiegel ein Artikel seines Sohnes Florian veröffentlicht, in dem dieser seinen Vater offen angriff. Florian, der schon 1971 in den Westen geflohen war, lag seit längerer Zeit im Streit mit Havemann. Deshalb ist nicht eindeutig zu klären, ob die Staatssicherheit an diesem Angriff wirklich beteiligt war. Havemann selbst wie auch Wolf Biermann haben diesen Verdacht allerdings geäußert. Die Übereinstimmung zwischen Artikel und Planungen des MfS ist zudem sehr auffällig: Florian warf seinem Vater vor, er sei kein Kommunist, vielmehr "ein populistischer Dilettant", der sich andauernd wiederhole und nur "aus Eitelkeit" derart exponiere.

Im Herbst 1978 kündigte Havemanns Ex-Frau Karin, wie vom MfS geplant, den Mietvertrag für das Holzhaus und verkaufte es 1981 an den IM "Alexander Reinhardt". Für Havemann ergaben sich daraus die von der HA XX angestrebten Nachteile, daß er das Haus nicht mehr selbst nutzen konnte ? etwa zur Einquartierung von Freunden wie Jürgen Fuchs ?, daß er sich noch mehr bedrängt fühlte ? weil er natürlich ahnte, daß es sich bei seinem Nachbarn um einen MfS-Mitarbeiter handelte ? und daß der IM begann, ihn in eine "zermürbende juristische Auseinandersetzung um Wege- und Begehungsrechte" zu verwickeln.

Auch die Planungen, Havemanns Ehe zu zerstören, wurden spätestens 1979 in die Praxis umgesetzt. Die Beziehung war wieder einmal in der Krise und Dr. Landmann erhielt den Auftrag, die Differenzen weiter zu vertiefen. Er machte Robert Havemann den Vorschlag, Katja mit auf einen Urlaub nach Rostock zu nehmen. Seinem Führungsoffizier sagte IM "Chef", "daß sie sich in Rostock und Umgebung einiges vorgenommen haben. Tanzengehen, Bar-Besuche, Ausflüge usw." Weil er für eine "Entspannung und Entkrampfung" von Havemanns Frau sorgen wolle, "wird er ihr großen Spielraum lassen. Er und seine Frau werden alle sich diesbezüglich bietenden Möglichkeiten unterstützen, auch wenn Männer zu Katja Kontakt suchen würden." Kurz nachdem Havemann seinem "Freund" im September von seinen Seitensprüngen erzählt hatte, trennte sich Katja von ihrem Mann. Durch seinen Übereifer erreichte das MfS allerdings das Gegenteil des eigentlichen Ziels. Als Katja einen anonymen Brief eines "besorgten Nachbarn" bekam, "wurde Robert Havemann, nicht aus moralischen, sondern aus politischen Gründen, klar, daß er zu weit gegangen war." Die beiden versöhnten sich kurz darauf.

Im April 1979 wurden die Sanktionen gegen Havemann noch einmal deutlich verschärft. Er durfte sein Grundstück überhaupt nicht mehr verlassen und keinerlei Besuch empfangen. Nicht einmal die Nachbarn oder der Pfarrer wurden zu ihm vorgelassen. In Westdeutschland erhob sich daraufhin eine Protestwelle gegen die Behandlung Havemanns, wie man sie bis dahin noch nicht gesehen hatte. Angetrieben wurde sie von DDR-Künstlern, die mittlerweile in den Westen ausgereist waren, etwa Wolf Biermann, Jürgen Fuchs oder Gerulf Pannach. Westdeutsche Intellektuelle beteiligten sich an der publizistischen Offensive, zum Beispiel durch eine Solidaritätserklärung für Havemann. Die DDR-Führung geriet dadurch unter einen internationalen Druck, dem sie nicht mehr standhalten konnte oder wollte. Denn auch sie muß erkannt haben, daß die Isolierungsmaßnahmen gegen Havemann nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatten und eine Aufrechterhaltung wenig sinnvoll war. Jedenfalls wurde der Hausarrest Robert Havemanns am 9. Mai 1979 nach zweieinhalb Jahren ohne vorherige Ankündigung aufgehoben.

Mittlerweile hatte das MfS allerdings ein Devisenverfahren eingeleitet, von dem es sich mehr Erfolg versprach. Havemann hatte durch seine Veröffentlichungen in der Bundesrepublik dort ein Westgeldkonto, das er nicht angemeldet hatte. Er verstieß somit tatsächlich gegen geltendes DDR-Recht. Geplant wurde das Verfahren wiederum von der HA IX in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft. Da das MfS aber nach außen nicht als aktiv beteiligt erkannt werden wollte, wurde das Verfahren offiziell von der Zollverwaltung der DDR, Abteilung Zollfahndung, geleitet. Der Grund für diese Maßnahme gegen Havemann war, ihn in der Öffentlichkeit zu kriminalisieren. Man wollte ihn als "moralische Instanz" abwerten, nach dem Motto: "Einer mit Westgeldguthaben, was ist das schon für ein Kommunist!" Es handelte sich also auch hier um eine gezielte "Zersetzungsmaßnahme", die auf die Diskreditierung des unliebsamen Regimekritikers abzielte. Die Staatssicherheit wußte schon seit 1969 über Havemanns Konto Be-scheid, aber erst jetzt, nachdem die Isolierungsmaßnahmen nicht fruchteten, griff man auf diese Strategie zurück. Als "ein gutes Mittel, um ideologische Zersetzungstätigkeit zu kriminalisieren", hatte das MfS die zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen erkannt. Wichtig war also wieder einmal, in der Öffentlichkeit möglichst den Eindruck zu erwecken, nicht Havemanns abweichende politische Auffassungen, sondern ein rein krimineller Akt sei Auslöser des Verfahrens. Der Vorwand war durchschaubar. Auch Havemann selbst meinte anläßlich einer Vernehmung durch die Zollbehörde, "das Verfahren werde im Auftrage der Regierung und der Parteiführung durchgeführt und nicht Devisenstraftaten wären Gegenstand des Verfahrens, sondern seine politischen Auffassungen".

Das MfS entwarf einen genauen Plan, wie die Ermittlungen abzulaufen hatten. Im April 1979 wurde bei Havemann eine Hausdurchsuchung durchgeführt, die weniger den Ermittlungen diente, als vielmehr das Ziel hatte, seine Arbeitsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Man beschlagnahmte seine wichtigsten Arbeitsmittel, wie zum Beispiel die Schreibmaschine und den Kassettenrecorder, Manuskripte und Briefwechsel, sowie fast die gesamte Bibliothek; zum großen Teil also Dinge, die mit dem Verfahren selbst nichts zu tun hatten. Auch der Prozeß, der wiederum vor dem Kreisgericht Fürstenwalde stattfand, war vom MfS bis ins kleinste Detail vorbereitet. Es wurde eine Art Drehbuch geschrieben. Jeder der Beteiligten wußte, wie das Verfahren abzulaufen hatte, was er wann zu sagen hatte und wie auf die denkbaren Verhaltensweisen Havemanns vor Gericht zu reagieren war. Havemann hatte wieder einmal keine Chance auf Objektivität und Gerechtigkeit. Er wurde, wie vom MfS geplant, im Juni 1979 zu einer Geldstrafe von 10.000 Mark verurteilt. Ein von ihm gewählter unabhängiger spanischer Rechtsanwalt wurde nicht zur Verhandlung zugelassen. Als Pflichtverteidiger wurde ihm schließlich der Rechtsanwalt Gregor Gysi beigeordnet. Dieser focht nach der Urteilsverkündung mit einer Berufung und mehreren Eingaben in Havemanns Auftrag die Geldstrafe an ? jedoch erfolglos.

Aber auch durch das Abstempeln zum Kriminellen erreichte die Staatsführung ihr Ziel nicht. Robert Havemanns Ansehen bei der Opposition und in den westlichen Ländern wurde nicht beschädigt und stieg sogar noch. Er war ein Verfolgter des Regimes, was ihm Anerkennung sicherte. Niemand wußte, daß die Verfolgung noch viel weiter ging und durch die anonymen "Zersetzungsmaßnahmen" noch menschenverachtender war, als man es in der Öffentlichkeit wahrnahm. Das Problem Havemann war für die DDR-Führung und das MfS unlösbar. Nach der Aufhebung seines Hausarrests begann er sich immer mehr mit der Friedensbewegung zu beschäftigen, dort neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu vertiefen. Das MfS war wieder alarmiert und sann nach neuen Maßnahmen. Die Verfolgung ging weiter. Man erwog noch mehrmals, Havemann strafrechtlich zu belangen, überwachte und kontrollierte sein Leben und Handeln mit großem Aufwand und entwarf neue Pläne zur "Zersetzung, Isolierung und Verunsicherung" des "Staatsfeindes". Erst mit dem Tod Robert Havemanns im April 1982 kamen die Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit gegen seine Person zu einem Ende.

Zusammenfassende Überlegungen

Über 18 Jahre hinweg wurde Robert Havemann intensiv und mit einem unglaublichen Aufwand von der Staatssicherheit überwacht. 1965 zum "Staatsfeind" erklärt war er ein unangenehmer Störfaktor in der kommunistischen Gesellschaft der DDR, der mit allen Mitteln verfolgt werden mußte. Havemann ? wie viele andere auch ? wurde nicht nur körperlich bekämpft, sondern vor allem auch psychologisch. Das Ziel war, seine Seele anzugreifen und auf diese Art seine Person zu zerstören. Die "Kreativität" des MfS kannte dabei scheinbar keine Grenzen.

Aus heutiger Sicht ist es nicht nur erschreckend, sondern in keiner Weise zu rechtfertigen, zu welchen perfiden und menschenverachtenden Mitteln das MfS griff. Doch muß man andererseits auch konstatieren, daß innerhalb der DDR-Führung solche Überlegungen keine Rolle spielten. Zum Wohl des Staates war ihrer Auffassung nach das Vorgehen des MfS durchaus zulässig und gerechtfertigt.

Grundlegend für den DDR-Staat war sein kollektivistisches Menschenbild, das sich durch Marx' Lehre ergab: Subjektivismus und Individualismus haben im Kommunismus keinen Platz, die Gesellschaft ist gleichgeschaltet. Nicht der Einzelne ist wichtig, sondern das Kollektiv. Im Kampf der kommunistischen Revolution gegen den Feind galt der kollektive Machterhalt als das wichtigste Ziel. Jedes Mitglied der Gesellschaft wurde darauf verpflichtet. Die Unbedingtheit des Führungsanspruchs begründete sich in der Weltanschauung der DDR-Führung ? dem Marxismus/Leninismus ?, die als die einzig wahre angesehen wurde. Die Machthaber waren überzeugt, im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein. Eine Diskussion darüber war ausgeschlossen, weil ein solch ausschließliches Konstrukt keinen Argumenten zugänglich ist. Dieses "objektive Wissen über die Zukunft der Weltgeschichte berechtigte deren Anhänger, jedem Einzelnen den allgemein gültigen Lebenssinn vorzuschreiben."

Vor allem das MfS, als "Schild und Schwert der Partei", war "Diener des kollektiven Machtinteresses und durfte sich moralisch dazu verpflichtet fühlen, die Unwissenden vom gleichmachenden Sozialkonzept zu überzeugen." Das Denken der Staatssicherheit war geprägt von einem umfassenden Feindbild, von einer zweidimensionalen Kategorisierung in Freund und Feind. Es gab kein "außerhalb". Entweder man war ein Teil der kollektiven kommunistischen Gesellschaft oder aber man mußte als Feind bekämpft werden. Dabei war jedes Mittel erlaubt, denn individuelle Menschenrechte galten gegenüber dem Wohl und Fortschritt des Kollektivs nur wenig.

Tatsächlich fanden sich Menschen, die sich mit Eifer und Akribie dieser Aufgabe verschrieben. Wenn man etwa Berichte zum OV "Leitz" oder die Maßnahmepläne gegen Havemann betrachtet, wird teilweise ein Idealismus und Fanatismus erkennbar, der nur schwer zu erklären ist. Vielleicht wäre den "Bearbeitern" zu Gute zu halten, daß sie selbst Opfer von Indoktrination waren und gezielt zu unmündigen Handlangern des Systems gemacht wurden. Die Aus- und Fortbildung ? etwa in der MfS-Hochschule in Potsdam-Eiche ? spielte eine wichtige Rolle: "Die permanente ideologisch-politische Schulungsarbeit überwand moralische Hemmungen, stärkte die innere Geschlossenheit und Disziplin des Apparates und führte zur Internalisierung des ?Klassenauftrags?." Das Ziel war, beim MfS-Mitarbeiter "die Fähigkeit [...] zum Selber-Denken-Können ?einzuschläfern?" und ihn zum fanatisierten Soldaten zu machen, "der seine Selbstbestimmung einer äußeren Instanz geopfert hatte und zu jeder Tat bereit war, die ihm befohlen wurde."
Daß die unreflektierte Übernahme der vom Staat vorgegebenen Argumentation funktionierte, zeigt ein Ausschnitt aus dem Buch "Deckname ?Lyrik?", in dem Havemanns Freund Reiner Kunze anhand von MfS-Protokollen seine Verfolgung durch die Staatssicherheit aufarbeitete. Als ein Nachbar Kunzes seine Wohnung für eine Abhöreinrichtung zur Verfügung stellen sollte, meinte dessen Ehefrau, "daß ihr das etwas peinlich sei, einen Menschen, den sie bisher hochgeschätzt habe, zu ?bespitzeln?". Der MfS-Mitarbeiter wie auch der Ehemann klärten sie aber auf:

"K[unze] stelle sich mit seinen antisozialistischen Machwerken gegen unsere sozialistische Gesellschaft und verdiene es nicht, von ihr geschätzt und geachtet zu werden. Ihr Mann sagte: ?Mutti, wir dürfen uns an dem, was Kunze tut, nicht mitschuldig machen. Er ist kein Mensch unserer Gesellschaft, bei dem dürfen wir keine Skrupel haben.?"

Havemann, der anfangs selbst von diesem System überzeugt gewesen war und aktiv an dessen Durchsetzung mitgearbeitet hatte, mußte in späteren Jahren um so mehr unter diesem Entweder-Oder leiden. Als er begann, seine abweichende Meinung frei zu äußern, verabschiedete er sich aus der kollektiven Gesellschaft und geriet ins Blickfeld der Staatssicherheit. Doch er ließ sich nicht beirren. Die Maßnahmen des MfS schüchterten ihn nicht ein ? oder hielten ihn zumindest nicht davon ab, weiter offen zu reden; also genau das zu tun, wofür er sich so vehement einsetzte. Das Ministerium für Staatssicherheit "bearbeitete" Robert Havemann mit einer Mischung aus straf-rechtlicher Verfolgung und leiser "Zersetzung". Dies war typisch für die Zeit Anfang bis Mitte der siebziger Jahre, als man einerseits beginnen mußte, stärker die Außenwirkung der Maßnahmen zu berücksichtigen, andererseits aber noch keine verbindlichen Vorgaben für "Zersetzungsstrategien" besaß. Auch der Hausarrest Havemanns von 1976 bis 1979 ist eher eine Mixtur, ebenso wie das Devisenverfahren von 1979. Bei beiden wurde Havemann strafrechtlich verfolgt, doch jeweils unter einem Vorwand und durch eine vom MfS vorgeschobene Behörde. Daneben kamen aber auch reine "Zersetzungsmaßnahmen" zum Einsatz, die vielleicht Havemanns Nerven genauso belasteten, aber in ihrer praktischen Auswirkung heute nur noch schwer nachvollziehbar sind.

Havemann hat jedenfalls die Verfolgung durch das MfS hingenommen und gelernt, damit umzugehen. Er ließ sich nicht zerstören und erlaubte sich gar den ein oder anderen Spaß mit seinen Bewachern. Er sagte offen das, was er zu sagen hatte, ohne Rücksicht auf eventuelle Repressionen. Robert Havemann ließ sich nicht vertreiben. So weit es ging, nutzte er die Verfolgung sogar zu seinem eigenen Vorteil aus. Im Jahr 1978 sagte er: "Ich denke ja gar nicht daran, die DDR zu verlassen, wo man wirklich auf Schritt und Tritt beobachten kann, wie das Regime allen Kredit verliert und schon verloren hat und es eigentlich nur noch weniger äußerer Anstöße und Ereignisse bedarf, um das Politbüro zum Teufel zu jagen."

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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.


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