Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Presseerklärung: Autorengruppe fordert Gleichberechtigung für Männer

GuterPaps, Tuesday, 12.05.2009, 23:32 (vor 5462 Tagen) @ Arne H.

3.) Männer und Frauen sind rechtlich gleichgestellt...

Klingt gut, aber der Teufel steckt im Detail:

Bsp., GG Art.6 Satz4: (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Bsp., GG Art.12a: (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Bsp. BGB 1626a: Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Bsp.: Gewaltschutzgesetz (Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt)

Bsp.: Ungeborenenmord durch Mütter/ Mitbestimmungsrecht Väter

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