Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

GuterPaps, Saturday, 01.08.2009, 07:24 (vor 5376 Tagen) @ Trennungskind34

Das Problem wird sein, dass noch nie eine Frau wegen dem StGB §235 verurteilt wurde, der aber permanent in vollem Umfang vorliegt, wenn täglich viele Dutzend Mütter wieder mal ihre Familien aufgrund von Selbstverwirklichungsgelüsten zerstören und die Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt "entfernen". Sei es in Frauen-Hass-Lügen-Häuser oder zum neuen Rittmeister.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, der das direkte Erbe des Nationalsozialismus angetreten hat, findet hier unter den Augen Aller permanent Rechtsbeugung statt ("da die Kinder ja den Müttern gehören"). Wenn wir nun keine Verurteilung von einer Straftat vorliegen haben, kann auch kein Richter zur Beihilfe verurteilt werden. Die Parasiten haben sich da schon gut abgesichert.

Am Görgülü-Fall ist erkennbar, dass Richter auch bei 9 Jahre anhaltender Rechtsbeugung (festgestellt durch das Bundesverfassungsgericht) und (vom EGMR verurteilter Menschenrechtsverletzung durch deutsch Richter) nicht wegen Rechtsbeugung belangt werden.


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