Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was alles geht, natürlich.

Lösungsanbieter, Wednesday, 06.01.2010, 09:07 (vor 5221 Tagen) @ Adam

Die sieben Haupkriterien:

1) Tod

2) mittelschwere bis schere körperliche und oder geistige Einschränkgungen durch Krankheit, Unfall oder fremde Gewalt

3) bestimmte psychische Erkrankungen

4) diverse Straftaten

5) Misshandlung des Kindes

6) Drogen- oder Alkoholprobleme

7) schädliches Verhalten, wie Prostitution, Pornobizz, schlechte Gesellschaft etc.

(Reihefolge nach Effektivität)

Wenn davon etwas zutrifft hat der Vater gute Karten, das alleinige Sorgerecht zu erlangen, sofern nicht auch gegen ihn etwas vorliegt/vorlag, ansonsten kann das dann auch für die Kinder in einer Pflegefamilie oder im Heim enden.

Was aber wenn nun nichts zutrifft, dann muss halt konstruiert werden.

Punkte 1), 2) und 5) scheiden dabei aus, da sie in der Konstruktion mit dem Gesetz kollidieren und meiner Meinung nach auch moralisch nicht vertretbar sind.

Bei 3), 6) und 7) aber läßt sich was machen, 4) stellt je nach Konstruktion einen Sonderfall dar.


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