Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was alles geht, natürlich

Christine ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 10:57 (vor 5218 Tagen) @ Lösungsanbieter

Wenn davon etwas zutrifft hat der Vater gute Karten, das alleinige
Sorgerecht zu erlangen, sofern nicht auch gegen ihn etwas vorliegt/vorlag,
ansonsten kann das dann auch für die Kinder in einer Pflegefamilie oder im
Heim enden.

Das Schlimme ist doch, das es keine einheitliche Rechtssprechung gibt, was natürlich Vor- und Nachteile hat. Selbst wenn sich ein Vater tadellos verhält, gibt es keine Gewähr, das im schlimmsten Falle die Kinder zu ihm kommen. Ein Urteil des OLG Brandenburg habe ich dazu kürzlich veröffentlicht. Darin heißt es:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Angesichts o.g. Tatsache frage ich mich, was wohl passiert wäre, hätte der Vater von Anfang an auf das alleinige Sorgerecht gepocht?

Des weiteren hat es schon Urteile gegeben, wo der Vater sich jahrelang um seine Kinder überwiegend gekümmert hat, sogar als Hausmann tätig war und trotzdem hat die Mutter die Kinder zugesprochen bekommen. 2 Väter haben dazu in diesem Forum schon einiges geschrieben.

Es gibt im deutschen Familienrecht nun mal keine Gewähr für einen Vater, seine Kinder umfangreich erziehen zu können.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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