Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmanns Vio ist in Wirklichkeit eine Claudia

Mäßigender, Monday, 05.04.2010, 16:26 (vor 5134 Tagen) @ Steve_

Ich denke, wenn jemand nach einem Haftprüfungstermin noch sitzt, ist
jedenfalls mehr dran, als nur eine Verläumdung.

Das heißt gar nichts. Daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen, wäre Vorverurteilung.

Aus prozesstaktischen Gründen kann es durchaus sinnvoll sein, in so einem Fall auf eine Haftprüfung zu verzichten. Der entsprechende Antrag wurde wohl zurückgezogen, um Ruhe in die Sache zu bringen und sich Optionen für später zu erhalten.

Da steht immerhin Wort gegen Wort, die einzige Belastungszeugin befindet sich in der Psychiatrie, der Beschuldigte könnte sich in die Schweiz davon machen. Bei der heiklen Beweissituation und - tatsächlich gegebener - Fluchtgefahr würde kein Richter einer Entlassung aus der U-Haft zustimmen.

Und auch das ist reine Spekulation.


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