Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht! Falle für Ehemänner

Ferdi, Tuesday, 23.05.2006, 00:40 (vor 6558 Tagen)

Hallo!

Ehemänner setzen häufig ihre Ehefrau als Begünstigte ein, wenn sie eine Kapitallebensversicherung abschliessen. Wird die Ehe geschieden, dann wird zwar selbstverständlich das Testament geändert, aber fast nie wird daran gedacht, die in der Versicherungspolice eingetragene Ex wieder auszutragen. Das Landgericht München mußte jetzt so einen Fall entscheiden. Ein geschiedener Mann heiratete erneut. Als er starb, wollte sich die neue Ehefrau die Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung auszahlen lassen, denn ihr Mann hatte sie im Testament als Alleinerbin eingesetzt. Das Landgericht entschied jedoch, dass trotz Testament die Summe an die Exfrau auszuzahlen ist, da es sich um einen "Vertrag zu Gunsten Dritter" handelt, der nicht unter den Nachlaß fällt, auch wenn das Testament eindeutig ist.

Es sollte also niemals vergessen werden, bei einer Scheidung auch die Versicherungspolice zu ändern, auch wenn man nicht vor hat, wieder zu heiraten. (Aktenzeichen: 25 O 15565/03)

Quelle: General-Anzeiger Bonn (leider nicht online gestellt)

Gruss,
Ferdi


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