Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das darf kein Vater unterschreiben, weil...

Mulher, Saturday, 17.07.2010, 11:18 (vor 5004 Tagen) @ Informant

aus meiner Sicht etliche, rechtliche Fehler drin sind.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt
verlangen. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung
von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere
Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt
Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen
mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht
urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist. Sollte eine Gesetzesänderung stattgefunden haben, bitte ich um Berichtigung.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt,
kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen
Unterhalt (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts).

Soviel mir bekannt ist, kann noch der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.

Zu befürchten ist, das viele Männer die Tragweite einer Unterschrift überhaupt nicht begreifen werden.


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