Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Für Väter gibt es keinen Zusammenhang zwischen Rechten und Pflichten!

Referatsleiter 408, Saturday, 17.07.2010, 12:47 (vor 5026 Tagen) @ Mus Lim

Also so wie das da in dem Schreiben steht, so wird das in der Praxis konsequent umgesetzt! Väter haben jede Menge Pflichten, aber keine Rechte auf die sie sich berufen könnten. Einge ganz nüchterne Feststellung einer Diskriminierung.

Mal ein paar Zitate aus dem Schreiben:

"Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet."

Das "aber auch" klingt gut und man könnte glatt meinen, es gäbe den Hauch eines Zusammenhanges zwischen Umgang und Unterhalt. Nein, den gibt es nicht. In Falle des Umganges seid ihr auf die Gnade der Ex angewiesen, die den möglicherweise "gewähren" kann.

Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter
urkundlich zustimmt.

Das ist das Prinzip: "Ein Kind für mich allein!" Entnommen dem Gedankengut der femistischen Konsumtheorie. Interessant wäre, ob die Frau so auch Anspruch auf Kindesunterhalt hat. Ein Kind ohne Vater, Ausnahme Samenbanken für feministische Kühe, kann´s ja nicht geben. Juristisch sicherlich schon, aber im Normalleben eigentlich nicht. Per Gesetz wird der Frau die "Machtausübung", wir erinnern uns hier an die Forderungen der Frauenquote!, zugeordnet, zu bestimmen, ob der Mann Vater sein darf oder nicht. Nur, wenn sie zustimmt! Haben die noch alle beisammen?

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange
noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht,
z. B. des Ehemannes der Mutter.

Grundsätzlich heißt das, das eure Frau mit dem Nachbarn 7 Kinder machen kann und ihr dafür noch zahlen müsst. Die Kinder werden versorgt, egal von wem. In solch einem Fall müsste man eigentlich konsequent anfangen mit Frauen von Richtern und Jugendamtsmitarbeitern zu schlafen.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise
habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem
Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche
Zustimmung hierzu noch fehlt.

Wenn man etwas mit der Zeit geht, dann kommt ja gerade im Vorsorge- und Pflegebereich einiges auf uns zu. Ich gehe mal davon aus, dass wir zukünftig stärker an den Pflegekosten unserer Eltern beteiligt werden. Wenn nun ein Mann mitkriegt, dass er jahrzehntelang für ein "Kuckuckskind" gezahlt hat, dann kann im Gegenzug dieses aber auch zur Deckung von Alterspflegekosten herangezogen werden. Dann würde wahrscheinlich die Kindesmutter wieder kotzen und vielleicht mit der Wahrheit rausrücken, was sie für eine Schlampe war. Auf jeden Fall ist der feministische Gesetzgeber gefordert, denn es kann ja überhaupt nicht sein, dass ein Mann irgendwelche Rechte hat.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn
mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen.
Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei
Jahren möglich.

Das müsste ma mal im Einzelfall in der Praxis prüfen. Wenn ich z. B. zum Jugendamt gehe und unterschreibe, dass ich der Vater von Rita Süßmuth bin. Kindesunterhalt werde ich da ja nicht mehr zahlen müssen, aber vielleicht kann ich ja was erben, wenn mein Kind vor mir stirbt. Das eröffnet einem Mann dann doch wieder ungeheure Chancen.

Also alles in allem, ein Mann darf so ein Ding garnicht unterschreiben! So eine Art feministischer Knebelvertrag!


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