Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welche Straftatbestände (Wände bemalen, Aufruf zu Straftaten usw.) sind noch erfüllt?

Leser, Saturday, 23.10.2010, 16:15 (vor 4933 Tagen) @ vt

http://anonym.to/?http://www.aufbau.org/index.php?option=com_zoom&Itemid=92&catid=85

Könnte aber auch aus den 70ern & 80ern sein. Tiefflieger ab nach Bonn!

Welche Straftatbestände sind mit dieser Aktion (Wände bemalen, Aufruf zu Straftaten usw.) erfüllt? Kann man das nicht zur Anzeige bringen?

Sascha

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