Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sehr guter Artikel: Die Misandrie-Bubble (Zusammenfassung, Teil 1)

roser parks, Wednesday, 12.01.2011, 15:26 (vor 4847 Tagen) @ DvB

Woher willst Du wissen, daß es noch nicht gemacht wurde?

Das wäre doch im Prinzip ein brauchbarer Lösungsansatz für entrechtete Väter, in Scheidung lebende etc.. Leider habe ich davon noch nie etwas gelesen oder gehört! ;-)

Du kannst mal ganz pauschal davon ausgehn, daß es gemacht wird.
Natürlich nicht von jedem Deppen.
Und das ist genau der Knackpunkt: Wenn etwas erstmal "mainstream"
ist oder wird, dann gibt es natürlich auch ratz-fatz Gesetze dagegen.
Vorher interessiert das bissel pille-palle natürlich nicht.

Wobei sie dann wahrscheinlich nur die "offensichtlichen" Siftungen belangen würden. Generell werden sie es nicht verbieten können.

Kann man im Prinzip auch mit null Euro fünfzig. (Weiß nicht, ob da ne
Anmeldegebühr anfällt - aber wenn, ist das nicht teuer.)
Was die Gemeinnützigkeit angeht: wenn die entzogen wird, war nicht die
Stiftung, sondern eben die Gemeinnützigkeit. Wobei die theoretisch auch
nicht einfach so entzogen werden kann - das muß zumindest irgendwie
begründet werden. Aber natürlich läßt sich immer was konstruieren und
Gesetze lassen sich ändern. Bedenkenträger haben also immer Stoff. ;)
Verein ist übrigens ähnlich. Nur daß man da min. 7 Mitglieder braucht

oder Genossenschaft?

Das würde sich doch für ein Leben nach Scheidung und mit Unterhaltszahlungen anbieten, zumal dann wahrscheinlich auch schlagkräftige Einrichtungen entstehen würden die dem Femifaschismus die ein oder andere Parolli bieten könnten.


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