Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sehr guter Artikel: Die Misandrie-Bubble (Zusammenfassung, Teil 1)

DvB, Wednesday, 12.01.2011, 21:05 (vor 4845 Tagen) @ roser parks

Das wäre doch im Prinzip ein brauchbarer Lösungsansatz für entrechtete
Väter, in Scheidung lebende etc.. Leider habe ich davon noch nie etwas
gelesen oder gehört! ;-)

Na, wers macht, wird sich i.d.R. wohl hüten, darüber zu schreiben.

Aber ganz so einfach ist es ja auch nicht für jeden. Wennst nicht eh schon selbständig bist und Dein Gehalt in die Stiftung haben willst, müßtest Du ja Deinen Arbeitsvertrag irgendwie über die Stiftung abwickeln. Die müßte dann wohl am besten wie eine Zeitarbeitsfirma o.ä. aufgezogen sein.

Wobei sie dann wahrscheinlich nur die "offensichtlichen" Siftungen
belangen würden. Generell werden sie es nicht verbieten können.

"Offensichtlich" ist was, was schnell Schule machen könnte. Natürlich könnten sies auch generell verbieten. Was auch immer: sobald sie ein Problem sehen, sobald ein gewisser Maßstab erreicht wird.

oder Genossenschaft?

Hm, von ner gemeinnützigen Genossenschaft hab ich allerdings noch nix gehört. *g*

Ich weiß nicht recht: bei grundsätzlich geschäftlichen Sachen, muß es ja einen Weg geben, Deine Anteile/Einlagen wiederzubekommen. Und den zu beschreiten, um Deine Kohle abzuliefern, würde Dich ein Gericht halt verurteilen, dann hast Du nix gekonnt. Was Du aber in einen Verein/Stiftung mit gemeinnütziger Satzung (also nicht Gewinnerzielungszweck) "spendest" oder ehrenamtlich arbeitest, ist eben "weg".

Das würde sich doch für ein Leben nach Scheidung und mit
Unterhaltszahlungen anbieten, zumal dann wahrscheinlich auch
schlagkräftige Einrichtungen entstehen würden die dem Femifaschismus die
ein oder andere Parolli bieten könnten.

In der Tat


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