Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genau so ist es!

Pööhser Frauenfeind, Thursday, 20.01.2011, 17:13 (vor 4838 Tagen) @ Chato

nun einmal nicht nur nicht eignet, sondern weil diese ganze Idee vollkommen
widernatürlich und verrückt ist, da ihnen die biologischen
Voraussetzungen dafür fehlen. Dafür können (und sollen) sie etwas
anderes tun.

Du führst nur unbestreitbare biologische Differenzen an. Ausser durchgeknallten Genderisten stellt niemand in Frage, dass es spezifische Rechtssetzung braucht, welche diesen Unterschieden Rechnung trägt.

Deine Argumentation überzeugt nicht. Bei der Bundeswehr werden ja gerade die Anforderungen für Frauen gesenkt. Es wird somit deinem Prinzip Rechnung getragen und unterschiedliches Recht eingeführt, um der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau Rechnung zu tragen (wenn auch nicht so, wie Du es gerne hättest), wenn die Anforderungen an Frauen geringer sind.

Das Recht, sich einen Porsche zu kaufen heisst doch nicht, dass Du einen unbedingten Anspruch geltend machen kannst.

So ist die Ordnung der Welt. Wenn die Ordnung der Welt nicht geachtet
wird, entsteht Unordnung, und die kann ggf. derart letal werden, daß die
Welt daran zugrundegeht. Und das ist eben jetzt!

Ich nehme an, dass Du "die Ordnung der Welt" als eine natürliche verstehst. Gleichzeitig forderst du, dass diese Ordnung vom Menschen geschaffen werden muss. Wenn diese Ordnung, die Du dir wünschst, eine natürliche, dem menschlichen Wesen entsprechende ist, warum muss diese Ordnung erzwungen werden ? Müsste sich diese Ordnung nicht von selbst einstellen, wenn Freiheit herrschte ? Ich sehe hier einen fundamentalen Widerspruch.

Erwachsene ungleich behandelt werden sollen. Oder geistig Behinderte und
Gesunde. Oder Tote und Lebende (man kann ja schließlich, rein technisch
betrachtet, auch eine Leiche für ein paar Jahre ins Kittchen setzen, bevor
sie beerdigt oder eingeäschert wird).

Sind das ernstgemeinte Fragen ? Das Kind ist aufgrund seiner Unreife nicht fähig, die Konsequenzen seines Handelns vorauszusehen, ebenso der geistig Behinderte. In diesem Sinne sind sowohl das Kind wie auch der geistig Behinderte nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig. Genau deshalb sind sie der elterlichen Gewalt oder dem Vormund unterstellt.

gegenüber den Rechten anderer abzuwägen wäre, meine Fürze nicht riechen
zu müssen. Der Endzustand deines bizarren Denkansatzes ist die EUdSSR in
Brüssel mit ihren "Bananenkrümmungsverordnungen" u.dgl. anakstischen
Bürokratenschwachsinn mehr.

Wie kommst Du jetzt auf den Trichter ? Es bleibt doch vorerst mal völlig offen, was staatlicher, gesetzlicher Regelung überhaupt bedarf.

Recht von Frauen, Baggerführer sein zu dürfen!"), während ich mir die
Einzelfälle, die mir im Leben so begegnen, aus Prinzip ohne
Zuhilfenahme des Staates ansehe, denn es interessiert mich nicht, wozu er
mich berechtigt oder nicht.

Das Naturrecht also, die "natürliche Hierarchie" eines Informators ? Dann ist die Ordnung hergestellt, wenn die starke Frau den schwachen Mann windelweich prügelt. Er hätte sich an sein eigenes Prinzip halten und sich unterordnen sollen.
Wie bereits gesagt: Es bleibt offen, was überhaupt staatlicher Regelung bedarf.

Männer, wie die gigantische Egoflatulenz, mit der der Lentze eine
anakastische Gehirnwäsche daraus veranstaltet, die die Leute bloß noch
weiter in ihre vollkommen überflüssige und abwegige Verteidigung des
Gleichberechtigungsfetisch hineintreibt.

Du interpretierst Recht als Anrecht, sich etwas anzueignen. Das ist falsch. So argumentieren auch Feministen, indem sie Recht als bedingungsloses Recht auf Teilhabe an weiss der Kuckuck was auslegen. Das ist Unsinn.

Gruss Peter


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