Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kind Tot. Schuldig keine. kann Mann was anderes erwarten.

der_quixote, Absurdistan, Friday, 01.04.2011, 16:37 (vor 4790 Tagen)

Schlimm neben dem Schiksal de Kindes ist auch die Rechtschreibung im Artikel.
Nicht das da etwa eine Frau per Quote zu Redackelteuse wurde?!

Mit Kommentarfunktion. Obig meiner.


Kind von Hunden totgebissen: Bewährungsstrafe für Halterin

Eine Rose liegt vor dem Haus in Sachsenburg (Kyffhaeuserkreis), wo ein dreijähriges Mädchen von Kampfhunden angefallen und totgebissen wurde. Foto: Archiv / Sascha Fromm

Die 45-Jährige Frau, deren vier Hunde im Mai vergangenen Jahres in ihrem Haus in Sachsenburg ihre dreijährige Großnichte totgebissen haben, ist am Amtsgericht Nordhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Nordhausen. Im ersten Jahr wird sie unter die Aufsicht eines Bewährungshelferst gestellt. Zudem muss die Verurteilte innerhalb von sechs Monaten 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Richterin Gerhild Grote folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Anwalts, der die Eltern des Mädchens als Nebenkläger vertritt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie war der Ansicht, dass die Schuld der Hundehalterin hinter das Augenblicksversagen ihrer Mutter - der Urgroßmutter des Kindes - sowie weiterer Verwander zurücktritt.

Die Uroma hatte das Kind mit in das Haus mit den Hunden genommen, andere waren nicht dagegen eingeschritten. Richterin Grote sah bei der Angeklagten dennoch den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt. Das Versagen Dritter sei nicht entscheidend gewesen. Es sei die Angeklagte gewesen, die mit der Haltung eines Hunderudels, das sich im Haus und auf dem Gundstück frei bewegte, die Gefahr gesetzt und aufrecht erhalten habe. Die Richterin verglich die Hunde mit einer Waffe, die im Haus ebenfalls so gelagert werden müsse, dass niemand dadurch zu Schaden komme. Sowohl Verteidiger Eckhard Karstädt als auch Oberstaatsanwalt Gert Störmer sprachen von einem Grundsatzurteil.

Zum ersten Mal musste in Deutschland ein Gericht über die Schuld eines Halters einscheiden, dessen Hunde auf dem eigenem Grundstück einen Menschen getötet haben. Nach Aussage ihres Anwalts will die Verurteilte innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie das Urteil annimmt.

Grit Pommer / 31.03.11 / tag

Nää Grit. Als Quothilde inne Redacksion gegommen ?!

Ich bin nu keiner der aufs Wort schaut welches gesagt oder gesprochen wurde. Allerdings erscheint mir der Artikel wie aus dem Workshop "Legasthenie für AnfängerINNEN"

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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