Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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AW: Das Jugendamt ist nicht weisungsgebunden

FEMhunter, Tuesday, 05.04.2011, 18:55 (vor 4793 Tagen) @ Neo

JA unterstehen gewollt nur kommunaler Kontrolle, ein Strafantrag gegen den Dienstherren (Landrat od. Bürgermeister) bringt etwas Schwung in die Sache. Probiers mal! Auch wenn es ins Leere läuft, der macht seinen Knechten Druck. Habs erlebt! Wenn immer wieder dieselben Namen auftauchen, dann kann sowas schon mal ein Karriereknick bedeuten. Polizei u. Staatsanwaltschaft müssen da ermitteln. Gib einfach an: Strafvereitelung im Amt, Beihilfe zur Kindesmisshandlung/Kindeswohlgefährdung (latent, emotionale). Dir kann nix passieren. Lege oben noch eine eidesstattliche Erklärung drauf (Glaubhaftmachung), du kannst auch frech wie eine Frau lügen, es muss dir erst mal jemand nachweisen, dass es zum damaligen Zeitpunkt nicht dein Eindruck war!


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