Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie

Sohnemann, Tuesday, 10.05.2011, 11:56 (vor 4729 Tagen) @ adler

Und alle Pudel folgten artig. 1994 folgte der Zusatz zum Absatz 2:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hin.“

Genau das ist das Problem. Von der Chancengleichheit und der Gleichberechtigung ging es zur Ergebnisgleichheit. Damit habe ich keine Hoffnung, dass Karlsruhe Quotenregelungen kippen wird.
Zwar könnte der Begriff "Nachteile" (die gibt es nicht für Frauen, sondern nur für Männer) ein Korrektiv darstellen. Da wird aber die alte Floskel aus Karlsruhe kommen, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat. Und wenn man aufgrund falsch interpretierter Statistiken zu dem Schluss kommt, dass es ein Nachteil ist, dass nur 20 % der Lottomillionäre weiblich sind, dann muss eben ein Gesetz her, dass erst wieder an einen Mann ausgezahlt wird, wenn eine Frau gewonnen hat


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