Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Handbuch des ASD der Jugendämter!

Jürgen, Monday, 01.08.2011, 15:50 (vor 4676 Tagen) @ FemokratieBlog

Strafanzeigen gegen ehemaligen Fach­be­reichsleiter
Wie weit darf ein Bürger gehen wenn er meint, über Missstände in einer Behörde öffentlich aufzuklären? Darum geht es am kommenden Mon­tag­nach­mit­tag im Siegener Amtsgericht.[..] In der mündlichen Verhandlung am Montag geht es um eine einstweilige Verfügung die Bürgermeister Mues gegen Thomas Mor­gen­schweis erwirken möchte. Letzterer hatte im Mai und im Juli Flug­blät­ter in Siegen und Freudenberg verteilen lassen. Inhaltlich macht Morgenschweis in den Flug­blät­tern auf Missstände im Jugendamt der Stadt Siegen aufmerksam. Die­ses will Mues unterbinden. Thomas Morgenschweis behauptet u.a., dass städ­ti­sche Mitarbeiter wie der ehemalige Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer und seine Stellvertreterin Agnes Juchems-Voets nicht die erforderlichen Aus­bil­dun­gen auf­wei­sen konnten, um in einem so sensiblen Bereich zu arbeiten.

Stimmt! Haben die auch nicht und entsprechende Handlungsanweisungen stehen im Handbuch des ASD!

Zitat:

Einschätzung der Erziehungsfähigkeit psychisch kranker Eltern

Psychische Erkrankungen sind tabuisierte und stigmatisierte Erkrankungen. Eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema findet weder in der Öffentlichkeit noch in der Ausbildung der SozialarbeiterInnen ausreichend statt. Insofern ist das Wissen in der Jugendhilfe über psychische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf das Erleben und Fühlen der Betroffenen begrenzt. Um dennoch mit diesen Familien arbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die Fachkräfte in Weiterbildungsangeboten das notwendige Handlungswissen und praktische Methoden vermittelt bekommen, um auf dieser Grundlage psychische Erkrankungen besser einschätzen, eigene Berührungsängste abbauen und angemessene Verhaltensweisen und geeignete Hilfsangebote entwickeln zu können.

Jedoch entbindet auch das Wissen um psychische Erkrankungen die Fachkräfte nicht von der Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Eine psychische Erkrankung stellt für sich genommen noch keinen Anlass für eine Jugendhilfemaßnahme dar. Viele psychische Störungen kommen in Schüben zum Ausdruck, ein Kind erlebt einen erkrankten Elternteil nicht nur in Akutkrisen, sondern ebenso in stabileren Phasen, sodass je nach aktueller Befindlichkeit das Verhalten des erkrankten Elternteils und der Unterstützungsbedarf völlig verschieden sein können. Die Frage nach der Kindeswohlgefährdung kann demnach nicht vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung eines Elternteils als solche diskutiert werden, vielmehr ist im Einzelfall immer zu untersuchen, in welchem Ausmaß die Kinder durch die psychische Erkrankung belastet oder gefährdet sind und inwieweit es Chancen gibt, diese durch eine Jugendhilfemaßnahme aufzufangen (vgl. Frage 62).

Hier gehts zum gesamten Handbuch für den ASD, eine wahre Fundgrube für Väter die mal richtig auf die Finger klopfen wollen!

Sichert euch das, ehe es verschwindet!


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