Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das übliche...

Lex, Sunday, 28.08.2011, 15:58 (vor 4597 Tagen) @ Gobelin

Ist Dir ein Gegner in seiner Meinung zuwider, dann vernichte ihn wenn Du kannst.
Absolute Frechheit, wenn man bedenkt, dass die Frau dem im Gesetzestext vorgeschrieben Anforderungen absolut gerecht geworden ist, sich tatsächlich um beide Geschlechter zu kümmern.

Hier müsste es umgekehrt sein, diejenigen, die kategorisch alle Belange von Männern als "nicht zuständig" ablehnen, die sollten ihres Amtes enthoben werden.

Und, dass man jetzt auch noch probiert tiefere Schäden in ihrem Leben anzurichten ist eine bodenlose Frechheit und erinnert an alt-undemokratisch, politische Systeme, die ihre Gegener ebenso drangsaliert haben.

Ich sehe jedenfalls aufgrund ihrer Aussage nicht im geringsten, dass sie ihres Berufs ungeeignet wäre.

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


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