Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die tägliche Falschbeschuldigung - noch einer

Presseschau, Saturday, 21.01.2012, 19:28 (vor 4450 Tagen) @ Presseschau

Gerichtsbericht: Beschuldigungen erwiesen sich als unglaubwürdig

Der Zeuge erfuhr von einer Anzeige wegen angeblicher Vergewaltigung.

Wenn der Angeklagte nicht Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hätte, wäre ihm die dort ausgesprochene Gesamtstrafe aus drei Teilstrafen recht teuer zu stehen gekommen. Immerhin 2700 Euro wären zu zahlen gewesen, so aber hatte er Gelegenheit, in einer Hauptverhandlung seine Sicht der Dinge darzustellen.
Ilmenau. Und die war knapp: Er leugnete alles, was ihm zur Last gelegt worden war, und das war Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung zu Lasten einer Frau, die für einige Monate seine Lebenspartnerin war.

Warum die Zeugin, die trotz Vorladung nicht erschienen war und dem Gericht gegenüber am Vortag dafür nur teilweise nachvollziehbare Gründe angegeben hatte, ihn beschuldigt haben könnte, wusste der Angeklagte nicht zu sagen und sich auch nicht zu erklären. Wohl aber wusste er, dass fast wortgleiche Vorwürfe auch gegen einen anderen Mann erhoben worden waren, der jetzt als Zeuge erschienen war.

Er war Vorgänger und auch Nachfolger als Lebenspartner der säumigen Zeugin. Die Rede war von Angstzuständen sowohl des Angeklagten als auch seiner einstigen Lebensgefährtin, man hatte sich in einer Tagestherapiegruppe kennengelernt, sie war rasch zu ihm gezogen und dort für ungefähr vier Monate geblieben.

Als der Angeklagte wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes im Klinikum Suhl behandelt wurde, verschwand die Zeugin aus seiner Wohnung. Die Ex-Freundin beschuldigte ihn später, das führte zum Strafbefehl, mehrfacher Attacken, sie sei geschlagen und bedroht worden und habe sich nicht frei bewegen können.

Staatsanwalt Hübner und Richterin Trebeß erfuhren in der Vernehmung des ersten Zeugen, dass der letztlich keine belastbaren Fakten zu den Beschuldigungen vortragen konnte. Die größte Überraschung für diesen Zeugen, der inzwischen auch schon wieder rund ein Jahr getrennt lebt von dieser Frau, war die Information, dass diese nicht nur ähnliche Behauptungen über ihn wie über den Angeklagten verbreitet habe. Es gab von ihr auch eine Anzeige wegen Vergewaltigung gegen ihn, die allerdings bei der Staatsanwaltschaft so wenig Glauben gefunden hatte, dass sie keine weiteren Ermittlungen anstellte.

Der Zeuge wie auch der Angeklagte bestätigten mehr oder minder eindeutig, wenn auch möglichst behutsam, dass die Zeugin >auf deutsch gesagt krank sei«. Für Richterin und Staatsanwalt gab es wenig Zweifel: Trotz nicht endgültig geklärter Abläufe in den jeweiligen Beziehungen blieb nur Einstellung der Verfahrens, was der Angeklagte sichtlich erleichtert hinnahm.

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