Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Mär vom Kindeswohl

adler, Kurpfalz, Friday, 27.01.2012, 13:45 (vor 4471 Tagen) @ Yussuf K
bearbeitet von adler, Friday, 27.01.2012, 13:50

Wenn Frauen in Deutschland Kinder gegen deren Willen vor dem Vater
entführen, keinen stört das in irgendeiner Weise.

Wenn ein Vater aber genau das gleiche macht, dann ist das natürlich
hochkriminiell und muss hart bestraft werden. Die Kinder sind mit ihrem
Vater ohne jeden Zwang, freiwillig vor der Mutter geflüchtet.

Die Kinder seien erschöpft gewesen und hätten Durchfall gehabt, von der 135-Tage-Reise mit ihrem Vater aber wie von einem großen „Abenteuer“ erzählt, sagt die zierliche Frau in der schwarzen Strickjacke. Katja H. bestätigt, dass die Kinder an ihrem Vater hängen. Besonders Jonas. Er habe bei der Trennung von seinem Vater geweint. Sehr distanziert habe sich der Älteste ihr gegenüber verhalten. Die Kinder haben ihrem Vater Briefe ins Gefängnis geschrieben.

Trotzdem die Kinder also an dem Vater hängen, der kleine Jonas offenbar so sehr, dass er seine Mutter eigentlich ablehnt, erhält Muddi das alleinige Sorgerecht. Kindeswohl, Kindeswohl, ... tönt es allenthalben von Väterentsorgungsbehörden samt ihren Netzwerken. Hier wird mal wieder mehr als deutlich, wozu der unbestimmte Rechtsbegriff Kindeswohl erfunden wurde. Kindeswohl = Mütterwohl!.

Das muss man sich mal vorstellen: Jonas ist 9 Jahre alt, lebt bei der Mutter. Obwohl von ihr abhängig, lehnt er sie ab. Das ist für einen 9-Jährigen, der ja nun alleine von seiner Mutter und ihrer Zuneigung abhängig ist, eine sehr deutliche Entscheidung! Eher würde er, wie viele Kinder - und die allermeisten, die von sich selbst verwirklichenden AE-Müttern dazu gedrängt werden, in diesem Konflikt zur Mutter halten, aus Angst, auch die noch zu verlieren.

In einem Fall, wie diesem, wird das Kindeswohl aber sofort außer Kraft gesetzt, gleichsam mit Füßen getreten. Steht das Kindeswohl mal dem Mütterwohl im Wege, dann Awird Kindeswohl schnell zum Kindesleid, streng nach Recht und Gesetz. Im Namen des Volkes!

10 Jahre Haft drohen jetzt einem Vater dafür, dass er seinen Kindern einen Abenteuerurlaub verschaffte, wie sie selber sagen, dafür, dass er seine Kinder zu sich nahm. Auch da gilt es mal innezuhalten und etwas nachzudenken. Was sind das für Strafrahmen, die da in Gesetze gegossen werden, unter freundlicher zu Hilfenahme und mit massiver Unterstützung des Deutschen Juristinnen Bundes (djb)!

Vergewaltigung wird im Strafrahmen mit Mord in besonders schwerem Falle gleichgestellt. Und noch mehr, denn es droht oft noch anschließende Sicherungsverwahrung, also Kerker lebenslang. Und hier: 10 Jahre! Dafür, dass ein Vater seine Kinder zu sich nahm.

Entsorgen Mütter ihre Kinder im Müll, sind sie überfordert. Der Strafrahmen muss sich unter 2 Jahren bewegen, damit er noch zur Bewährung ausgesprochen werden kann. D.h. Muddi verlässt den Gerichtssaal, als ob nicht gewesen wäre. Ein freundliches "Du, du!" begleitet sie dann, vielleicht noch ein drohend, aber nicht so ernst gemeinter, erhobener Zeigefinger des Richterleins und die strenge Maßgabe an Muddi, sich einer Bachblütentherapie zu unterziehen, bezahlt vom Steuerzahler. Schließlich ist Muddi schon genug bestraft, hat sie doch schon ihre geliebten Kinderlein verloren. Und Wiederholungsgefahr besteht ja auch nicht mehr, da die Kinder schon alle tot sind.

Zurück zum Fall und der Verhandlung über diesen uneinsichtigen Vater. Das klingt schon mal sehr nach Psychiatrie! Ein wohlgelittenes Instrument aller Diktaturen. Wie geht es da zu, in diesem Schauprozess?

Die Hannoversche schreibt schon mal, dass Muddi als Zeugin unter Tränen ... berichtet. Und dann weiter: Der Richter fragt, ob sie Angst habe, dass ihr Noch-Ehemann die Kinder noch einmal entführe, falls er mit einer Bewährung davonkomme. Ein deutlicher Hinweis! Und Muddi tut, was von ihr erwartet wird: Die Frau nickt.

Die Saarbrücker schwimmt schon in den Tränen und induziert Mitleid mit Muddi:
135 Tage Ohnmacht und Angst, wird schon mal zur Einstimmung des Lesers getitelt. Und weiter:
Für die Mutter sind es 135 Tage in Sorge, Ohnmacht und Angst. "Nicht zu wissen, wo sie sind . . ." Ihre Stimme stockt. Die 31-Jährige bricht in Tränen aus.
[...]
"Sein Handy war aus", sagt die Frau leise. "Vermisstenanzeige" ist noch zu hören, dann weint sie wieder.

Das dürfte für die Höchststrafe genügen! Das Richterlein wird der armen Frau helfen wollen. Für ihn fällt auch was ab. Er darf sich dann wieder als edler Ritter fühlen und fällt abends mit dem beruhigenden Gefühl ins Bett und in den seiner Meinung nach wohlverdienten Schlaf, heute wieder eine Gut Tat vollbracht zu haben. So wie er es bei den Pfadfindern und von seiner Muddi gelernt hat. Außerdem hat er ja auch dem Gesetz Genüge getan und so (seiner) der Gerechtigkeit wieder zum Siege verholfen.

Ein langes Leben als Pensionär ist ihm gewiss. Dem gekränkten Vater eher nicht.

Gruß
adler

--
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