Babyleichen: Verurteilung je nach Geschlecht
....Wurden die drei Kinder von der Frau unter dem Eindruck der Geburt
getötet, sei die Tat bereits verjährt, erklärte Staatsanwalt Rudolf Koll.
Wenn der Ehemann an der Tat beteiligt gewesen sein sollte, stehe ihm
allerdings eine Anklage wegen Mordes bevor. ...
Ja, die Kindstötung. Gibt es in Deutschland nicht mehr, der §217 ist 1998 weggefallen, wohl aus Gründen der Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder (er bezog sich nur auf letztere). Heute heißt das bei uns ganz gleichgestellt meist minderschwerer Totschlag und führt zu meist milden Bewährungsstrafen.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Odin,
17.06.2007, 19:48
- Babyleichen: Verurteilung je nach Geschlecht - Nihilator, 17.06.2007, 21:08