Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Erziehungsdiktatur

Chato, Sunday, 22.07.2007, 15:20 (vor 6122 Tagen) @ Christine
bearbeitet von Chato, Sunday, 22.07.2007, 15:26

Guten Morgen Christine!

Der dazugehörigen Leserbrief sagt aber das wesentliche aus, was bisher
kaum ausgesprochen bzw. geschrieben wurde:

Der Gedankengang wurde im Prinzip schon hier (im alten Gelben Forum) ausgesprochen und niedergeschrieben. Zitat von dort:


"Für einen recht und frei denkenden Menschen kann die Sache aber nur so gesehen werden: Befugnis zum Klären der verwandtschaftlichen Beziehungen haben allein diejenigen, die miteinander verwandt sind, bzw. die glauben müssen, dies zu sein! Punkt. Gerade weil auch dem Vater das Sorgerecht nicht abgesprochen werden kann, ebenso wenig wie der Kindsmutter, kann er von der Sache her mit einem selbstbestimmten Test gar nicht gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" seines Kindes verstoßen, wie es der BGH einfach unterstellt. Wie kann er das unterstellen?

Der Vater verstößt gegen das Recht seines Kindes sowenig, wie es die Kindsmutter (oder er selbst) täte, wenn eines der Eltern meinetwegen eine (viel weitergehende!) Untersuchung des Kindes auf Erbkrankheiten veranlassen würde. Ist das ab jetzt auch verboten? Nach dieser "Logik" des BGH schon! Muß also ab jetzt eine staatliche Behörde den Eltern die Genehmigung dazu erteilen, wenn sie mit ihrem Kind zum Arzt gehen wollen, weil zu befürchten ist, daß dabei eventuell personenrechtliche Daten des Kindes ermittelt werden könnten? Oder dürfen Eltern die Zustimmung ihres minderjährigen Kindes in diesen Fällen ersetzen? Natürlich dürfen sie das! Folglich dürfen sie es auch im Falle der Abstammungsermittlung, zumal der Vater und um so mehr, weil nämlich hier zusätzlich sein berechtigtes Eigeninteresse empfindlich berührt ist.

Daraus folgt: die ganze Idee, der Vater dürfe die DNA seines Kindes nicht hinsichtlich der wahren Verwandtschaftsverhältnisse untersuchen lassen, von vorn bis hinten blanker Unfug und Kokolores! Selbstredend gilt das alles 'auch' für den "rechtlichen Vater"! Ein Unterschied läßt sich vor dem Testergebnis ja gar nicht machen. Einen anderen Status, als "rechtlicher Vater" zu sein hat kein Vater vor definitiver Feststellung seiner biologischen Vaterschaft. Folglich läßt sich mit diesem Unterschied auch nicht argumentieren und nichts begründen oder bestreiten."

Gruß vom
Nick

--
___________________________________________________
Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum