Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Öffentliches Erdrosseln von Hundewelpen ist verboten (Frauen)

roser parks, Saturday, 28.04.2012, 17:45 (vor 4401 Tagen) @ Tiertrainer

Sie wollte zwei Hundewelpen während einer "Performance" im Spandauer Theater mit Kabelbindern töten: Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer Frau das Erdrosseln der Tiere verboten - weil es nicht unter die Kunstfreiheit fällt.

...
Die Künstlerin, die gegen das Verbot des Bezirksamts geklagt hatte, wollte am Montag die "Performance" mit dem Titel "Der Tod als Metamorphose" in einem Spandauer Theater abhalten. Laut Gericht sollten nach einer 15-minütigen Meditation zwei Welpen mit Kabelbindern getötet werden. Mit der provokanten Aktion wollte sich die Künstlerin demnach an "traditionellen thailändischen Kunstformen orientieren". Sie wollte mit der "Performance" darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Künstlerin hatte den Angaben zufolge argumentiert, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gerechtfertigt seien, weil das Grundgesetz "Kunstfreiheit vorbehaltlos garantiere". ...

Ein vernünftiger Grund für die geplante Tötung der Welpen sei auch unter Berücksichtigung der Kunst- und möglicherweise der Religionsfreiheit nicht anzuerkennen, entschied das Gericht weiter...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,830292,00.html


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