Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Familienrecht muss geändert werden

Christine ⌂, Monday, 05.06.2006, 15:35 (vor 6564 Tagen)

Was haltet Ihr von folgendem:
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(04.06.2006)

"Familienrecht muss geändert werden"

Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will künftig mehr Druck auf die Eltern krimineller Kinder ausüben Wenn sie Erziehungshilfen nicht annehmen, soll ihnen das Sorgerecht entzogen werden

Frau Schubert, immer öfter bekommen wir es mit Jugendlichen zu tun, die schon als Kinder eine kriminelle Karriere beginnen, weil die Eltern in der Erziehung versagen. Kann man solche Kinder nicht rechtzeitig aus der Familie nehmen?

Alle 16 Justizminister haben sich auf der Justizministerkonferenz am Freitag für eine Familienrechtsänderung ausgesprochen, um künftig schneller in das elterliche Sorgerecht eingreifen zu können. Das ist ein klarer Auftrag an den Bund. Außerdem haben alle Justizminister und das Bundesministerium für Justiz eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre abgelehnt. Eine Bund-Länder-Gruppe erarbeitet eine Gesetzesänderung beziehungsweise -erweiterung zur Verbesserung der Eingriffsinstrumentarien der Familiengerichte.

Woran hapert es im Moment noch?

Im Augenblick läuft die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten nicht immer gut, aus tatsächlichen Gründen, aber auch, weil die rechtliche Lage ein schnelles Eingreifen erschwert. Das können wir uns bei den vielen Jugendlichen, deren Erziehung gefährdet ist, nicht leisten.

Wie sieht die Situation derzeit aus?

Das Jugendamt muss einen Antrag beim Familiengericht stellen, wenn es der Auffassung ist, dass Eltern in ihrer Erziehung versagen und deshalb das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn die Eltern keine Hilfe annehmen wollen oder jegliche Neuvorgaben für die Erziehung ablehnen und im äußersten Falle ihr Kind nicht aus der Familie nehmen lassen wollen, werden wir dort künftig schneller agieren.

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor?

Erstens: Der Informationsfluss zwischen Jugendamt und den Familiengerichten muss schneller und effektiver werden. Jugendämter müssen Daten an Familien- oder Vormundschaftsgerichte weitergeben dürfen. Bisher ist das nur eingeschränkt erlaubt. Zweitens sollen die Gerichte künftig auch ohne einen förmlichen Antrag des Jugendamts tätig werden, zum Beispiel dann, wenn Lehrer, Nachbarn oder Erzieher erhebliche Bedenken vorbringen, dass die Erziehung vernachlässigt wird. Und drittens: Zwar kann nach geltender Rechtsprechung eine Gefährdung des Kindeswohls angenommen werden, wenn Kinder bis zu 14 Jahren wiederholt Straftaten begehen. Ich fordere aber, klar in den Paragrafen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorsieht, mit aufzunehmen: Das Kindeswohl ist gefährdet, wenn ein Kind wiederholt Straftaten begeht. In diesem Fall muss in das Sorgerecht der Eltern eingegriffen werden, wenn sie keine Erziehungshilfen annehmen wollen.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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