Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ja, aber (Recht)

Mus Lim ⌂, Saturday, 28.04.2012, 21:08 (vor 4382 Tagen) @ Rainer

§ 1591 BGB Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
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Die Frau muss nicht die biologische Mutter sein. Wenn sie dass Kind geboren hat, ist sie die Mutter mit allen Rechten.

Ja schon, Rainer, aber ...

Zitat:

In einem Land, in dem das rechtlich möglich ist, eine Leihmutter das Kind austragen lassen und zurückkehren nach Deutschland, eventuell mit Tricks wie Heiratsurkunde und einem gefälschten Totenschein der vermeintlichen Kindsmutter.

... wenn die Frau, die das Kind geboren hat, tot ist, dann hat der Erzeuger in Deutschland einen Chance.

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