Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Manifold ⌂, Tuesday, 22.05.2012, 21:51 (vor 4328 Tagen) @ -Forenleitung-

“We have been leaders in bringing arguments for a woman’s right to choose abortion within the rubric of international human rights. However, there is no binding hard norm that recognizes women’s right to terminate a pregnancy.”

Wir sind führend in bringen Argumente für das Recht der Frau auf Abtreibung innerhalb der Rubrik des internationalen Menschenrechts zu wählen. Allerdings gibt es keine verbindliche Norm, die hart Recht der Frauen auf eine Schwangerschaft zu beenden erkennt.

“Women’s right to comprehensive reproductive health services, including abortion, is rooted in international human rights standards guaranteeing the rights to life, health, privacy, and non-discrimination. These rights are violated when governments make abortion services inaccessible to the women who need them. Under international law, governments can be held accountable for highly restrictive abortion laws and for failure to ensure access to abortion when it is legal.”

Frauen-Recht auf umfassende Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit, einschließlich Abtreibung, ist in internationalen Menschenrechtsstandards die Gewährleistung der Rechte auf Leben verwurzelt, Gesundheit, die Privatsphäre und der Nichtdiskriminierung. Diese Rechte werden verletzt, wenn die Regierungen Abtreibungen unzugänglich für die Frauen, die sie brauchen. Nach internationalem Recht können die Regierungen zur Rechenschaft gezogen werden für sehr restriktive Abtreibungsgesetz und wegen Nichterfüllung Zugang zur Abtreibung zu gewährleisten, wenn es legal ist.

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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