Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pirat (Allgemein)

Holger, Friday, 25.05.2012, 10:07 (vor 4543 Tagen)

Mit der freundlichen Bitte um Hilfe

vor kurzem hat jemand auf eine Forumsseite der Piraten verlinkt, bei der es um das angebliche 'Gleichstellungsgebot' in Art.3 Abs.2 GG ging.

Dies wurde von einem User 'belegt' mit einem Rechtsgutachten einer hannöverschen Professorette

Hat jemand den Link?

Pirat

FYI, Friday, 25.05.2012, 12:04 (vor 4543 Tagen) @ Holger

Dies wurde von einem User 'belegt' mit einem Rechtsgutachten einer
hannöverschen Professorette
Hat jemand den Link?

http://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/Brosius-Gersdorf/Materialien/frauenquote.pdf

Danke!

Holger, Friday, 25.05.2012, 14:01 (vor 4542 Tagen) @ FYI

Genau das meinte ich!

Es wird nämlich postuliert, daß das Gebot des Abs. 2 über dem Verbot des Abs 3 steht.
Ein eklatanter Rechtsbruch!

Art.3 GG: Die Umkehrung aller Werte

adler, Kurpfalz, Friday, 25.05.2012, 20:47 (vor 4542 Tagen) @ Holger

Es wird nämlich postuliert, daß das Gebot des Abs. 2 über dem Verbot
des Abs 3 steht.
Ein eklatanter Rechtsbruch!

Schon der Abs.2 wurde damals von den "vier Müttern des GG" gegen die Mehrheit durchgedrückt und lautet in der Reinform:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Punkt!

"Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten"
War der entsprechende § der Weimarer Verfassung. Schon hier wird deutlich, worum, es Blaustrümpfen geht und immer ging:

Rechte -JA! Pflichten -NEIN!

Der kleine Zusatz von 1994 zum Abs.2 mit der großen Wirkung:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Dadurch wurde der Art.3 seinen Sinn geraubt, für den übrigens die Ewigkeitsklausel gelten soll (Art. 1-20).

Ursprünglich war es ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat und dessen Einflussnahme. Jeder Bürger sollte vor dem Gesetz gleich sein, ohne Ansehen der Person. Und frei sollte er sein. Der Staat hatte ihm in seinem Streben nach Glück nichts hineinzureden.

Dieser kleine Zusatz machte daraus aber ein Ermächtigungsgesetz! Nun soll der Staat dem Bürger anordnen dürfen, wie er sein privates! Leben zu gestalten hat. Und jetzt soll noch diese hineingeschmuggelte, sinnentstellende Mogelpackung zum Kern des Ganzen erhoben werden. Diese Unverfrohrenheit muss mensch erst einmal haben.

Und wieder wird erkennbar:
Gibst Du ihnen heute den kleinen Finger.
so fressen sie Dich morgen mit Haut und Haaren.

Der pervertierte Art.3 GG von 1994 in Gänze:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gruß
adler

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"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

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