Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Betrug? Ja! (Gleichschaltung)

MannPassAuf, Wednesday, 13.06.2012, 00:17 (vor 4307 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield!

Mein Eindruck ist, daß dir so Einiges an den Diskussionen, die wir hier gehabt haben, entgangen ist. Aber das macht nichts. Ich erkläre meinen Standpunkt gerne immer wieder, zumal ich ihn dabei auch immer besser ausfeilen kann.

Gleichheit ist, wenn dann alle exakt gleichzeitig durchs Ziel laufen.

Gleichstellung ist, wenn die Gleichheit dadurch erreicht werden soll, daß
man z.B. den besseren Läufern Gewichte an die Beine bindet.

Diese Definition ist willkürlich, und sie ist betrügerisch.

Nehmen wir zum Vergleich die Defimition, die ich hier gegeben habe, als ich schrieb:

Gleichberechtigung liegt vor, wenn auch ein Vater einen Antrag auf Alleinsorgerecht stellen kann.

Gleichstellung liegt vor, wenn ein Vater darauf die gleichen Erfolgschancen hat wie die Mutter.

Dort habe ich den Begriff "Gleichstellung" also anders definiert, und zwar so, daß er eine durchaus positive Bedeutung annimmt. Er bedeutet schlicht "Chancen-Gleichheit".

Fragen wir uns nun: Wie wäre denn dasjenige, was du oben unter "Gleichstellung" gefaßt hast, alternativ zu bezeichnen?

Ich antworte: Das ist gar keine Gleichstellung, sondern eine auf Falschspiel beruhende Ermächtigung. Gewinnt nämlich eine Läuferin mittels den Maßnahmen, die den Wettbewerb teilweise aushebeln, gegen einen Mann, so ist sie nur scheinbar gleichgestellt. Es handelt sich um einen Wettbewerbs-Betrug, ein Falschspiel, eine unnatürliche Ergebnis-Gleichheit.

Was ist bitteschon gegen Gleichberechtigung einzuwenden?

Da müssen wir auch erst mal gucken, was der Begriff ursprünglich bedeutet. Er bedeutet, daß z.B. Alle, die eine Fahrerlaubnis der Klasse CE haben, einen Lastwagen mit Anhänger haben dürfen, egal ob Mann oder Frau, Weißer oder Neger. Gleichberechtigung kann sich immer nur auf etwas beziehen, für das ein bestimmtes Recht erteilt werden kann.

Ferner bedeutet "Gleichberechtigung", daß Alle eine Fahrschule besuchen dürfen, die sie im Erfolgsfalle ermächtigen wird, die entsprechende Fahrerlaubnis zu erhalten. Aber diese Antrags-Gleichberechtigung gilt schon schon wieder eingeschränkt, denn Kinder und u.U. Behinderte sind von Vornherein ausgeschlossen.

An Gleichberechtigung ist kein Mangel. Es gibt unzählige Gleichberechtigungen auf den verschiedensten Gebieten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen; z.B. sind Väter mit Müttern nicht gleichberechtigt, einen Antrag auf Tötung oder Nicht-Tötung ihres gemeinsamen ungeborenen Kindes zu stellen. Dieses Recht hat bisher nur die Gruppe der Mütter.

Im Großen und Ganzen ist also die Gleichberechtigung überhaupt nicht das Problem.

Das Problem sind vielmehr die gruppenbezogenen, d.h. frau-bezogenen Ermächtigungen.

Wenn also die Frau ihren Mann ("Partner") durch bloßen Anruf bei der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen kann, dann liegt das an einer gruppenbezogenen Ermächtigung, nicht aber an fehlender Gleichberechtigung. Denn das Recht auf Schutz gegen häusliche Gewalt haben Beide. Da liegt also nicht das Problem. Dieses Gesetz könnte höchstens in der Weise "verbessert" werden, das sein Wortlaut ist: "Im Falle von Streit wird immer der Mann - niemals die Frau - aus der Wohnung entfernt, unabhängig davon, wer wen geschlagen hat."

Ein solches Gesetz, das eine Ungleichberechtigung ausspricht, wäre eigentlich besser. Warum? Weil dann Rechts-Sicherheit bestünde! Kein normaler Mann würde dann mehr mit einer Frau zusammenwohnen. Darum funktioniert die Gynokratie nur mit (betrügerischer) Gleichberechtigung, wie sie sich der Feminismus immer schon auf die Fahne geschrieben hat.

Die Gleichberechtigung an und für sich schadet also mehr als sie uns nützt. Wie sollte es auch anders sein? Sie ist ja das Mittel, das den Feminismus zum Sieg geführt hat! Noch Fragen?

Gruß!


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