Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Archaisches Männerbild (Allgemein)

MannPassAuf, Saturday, 16.06.2012, 18:59 (vor 4334 Tagen) @ Gismatis

Fremdgehen kann nur der Partner «verbieten> und es ist alleinige
Aufgabe des Betrogenen, sich zu wehren.

Ich halte es mit dem zehnten Gebot:

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.

Warum? Vergewaltigung einer Frau, die schon jemandem gehört, ist ein Eigentumsdelikt.

Zumindest also der Besitzer darf sich wehren. Ob er sich dazu von der örtlichen Wehrmacht unterstützen läßt oder seine Freunde zu Hilfe ruft, ist seine Sache.


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