Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Die Lügnerin im Fall Horst Arnold bekommt ca. 2000.- Euro pro Monat (Feminismus)

Holger, Wednesday, 04.07.2012, 15:06 (vor 4314 Tagen) @ Spock

Mal schauen.
Fakt ist, daß sie vom Dienst suspendiert wurde. Die Gründe kennen wir nicht, hat vermutlich mit ihrer Pseudologia phantastica zu tun- sicher aber nichts mit dem Fall Arnold. Sie wird normal ihr Gehalt weiterbeziehen, bis das Disziplinarverfahren abgeschlossen ist. Darin kann der Dienstherr diverse Bußen verhängen.
Für die Zeit des Verfahrens selbst können die Bezüge bis zur Hälfte gekürzt werden, allerdings nur, wenn zu erwarten steht, daß sie ganz aus dem Dienst entfernt würde- kommt de facto nur bei erheblichen Straftaten vor und das ist der springende Punkt: es ist bislang gar keine Anklage erhoben worden, die Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt sich tot!
Folglich wird die 'Sache Arnold' im Disziplinarverfahren gar keine Rolle spielen und es kann sogar sein, daß sie wieder im Schuldienst aufkreuzt! Wahrscheinlich will man sie aber los werden. Nichts leichter als das: man schickt sie zum Amtsarzt und jener wird die Dienstunfähigkeit feststellen und dabei hat er sogar Recht: eine solche Person ist als Lehrer nicht geeignet. Dann wird sie in Rente geschickt und kann noch eine Betrügerinnenkarriere hinlegen.

Was Arnold hätte tun können: Neben Zivilklage sog. 'Klageerzwingungsverfahren'. Ziemlich langwierig und kompliziert. Ob in diese Richtung was gelaufen ist, glaub ich nicht: Die Staatsanwaltschaft hat bislang ja 'geprüft' und nur noch keinen Beschluss gefaßt.
Wie bei Kachel ist die entscheidende Stelle die Staatsanwaltschaft. Diese muß von sich aus tätig werden, wenn ein sog. 'Offizialdelikt' vorliegt und Falschbeschuldigung ist eins( § 164 StGB).
Üblicherweise wird auch ermittelt, denn eine Anzeige lag ja auch vor. Diese Ermittlungen können aber beim Tod des Geschädigten wieder eingestellt werden, z.B. wenn wichtige Aussagen nicht vorliegen. Wesentlich ist in dieser Sache, daß eben noch keine Anklage erhoben worden war, als Arnold starb.
Es ist auch was gelaufen im Fall Arnold. Gute Darstellung hier:
http://nachrichten.t-online.de/justiz-prueft-anklage-gegen-vermeintliches-vergewaltigungsopfer/id_57678852/index?news
Müßte man nur noch wissen, was in dem Beschluss drinsteht...


gesamter Thread:

 

powered by my little forum