Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal ein Erfolg: Klage gegen Männerdiskriminierung erfolgreich (Allgemein)

Oberkellner, Sunday, 26.08.2012, 15:25 (vor 4283 Tagen)

Männerdiskriminierung: Kläger gewinnt auch die Berufungsverhandlung

Die Wiener Linien haben auch das Berufungsverfahren vor dem Wiener Landgericht verloren. Es ging um die Frage, ob es verschiedene Tarife für männliche und weibliche Pensionisten geben darf

Pensionisten sind von vielen Unternehmen längst als Zielgruppe erkannt worden. So bieten Supermärkte beispielsweise Pensionistentage an. Wer einmal nachweist, dass er eine Pension erhält, der bekommt dies auf der Kundenkarte vermerkt und kann an einem Tag der Woche verbilligt einkaufen. Doch auch Museen, Theater... sowie Transportunternehmen bieten vergünstigte Tarife für Pensionisten an. Hierbei geben sie als Grund die finanzielle Lage der Rentner an. Die "Wiener Linien" gehören zu den Transportunternehmen mit solchen Vergünstigungen.

Diese gelten jedoch für Frauen und Männer unterschiedlich, was das Argument, es ginge um Hilfe für Pensionisten per se, ad absurdum führte. Für Frauen gab es die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr 50% des Fahrpreises einzusparen, für Männer galt diese Möglichkeit erst ab dem 65. Lebensjahr, was mit den unterschiedlichen Renteneinstiegsaltern begründet wurde. Doch was, wenn jemand vor dem 65. Lebensjahr bereits Rentner ist? Ein betroffener Herr sah in der Tatsache, dass er trotz seiner Pension den vollen Fahrpreis bezahlen musste, eine Diskriminierung und klagte.

Die Wiener Linien beriefen sich auf eine Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu den "Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr", die regelt, dass Senioren ein verbilligter Tarif zugestanden werden kann. Senioren, so die Verordnung, wären Frauen ab 60 und Männer ab 65. Diskriminieren, so hieß es, wollten die Wiener Linien nie, vielmehr ginge es darum, einen Beitrag zur Mobilität und sozialen Integration von Senioren zu leisten.

Diese Argumentation wirft aber letztendlich Fragen auf. Wenn es tatsächlich darum ginge, finanziell benachteiligten Senioren diese Chancen zu eröffnen, warum wurde dann die Vergünstigung nicht an den finanziellen Status geknüpft? Die Annahme, dass jeder Pensionist der finanziellen Hilfe bedarf, ist nicht haltbar, da sie alle anderen finanziellen Erträge außer der Pension sowie auch die Höhe der Pension außer Acht lässt. Wenn es aber um Hilfe für finanziell benachteiligte Personen geht, wäre das Alter egal. Selbst wenn Pensionisten per se als hilfebedürftig klassifiziert werden, so wäre dann die Vergünstigung an den Pensionserhalt geknüpft, nicht jedoch an das Alter der Person, die die Vergünstigung begehrt.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof erklärte im Dezember 2010 diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf die Definition von Senioren als verfassungswidrig, doch bereits vorher galt die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, die eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern festlegte.Der Kläger begehrte daraufhin nicht nur, dass er den zuviel gezahlten Betrag in Höhe von 50% der Fahrkarten zurückerhielt, er beharrte auch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. In erster Instanz gewann der Kläger, die Wiener Linien gingen in Berufung, verloren jetzt jedoch auch den Berufungsprozess.

Mit Jahresbegin 2012 wurde das Alter angepasst, Frauen und Männer werden nun gleichbehandelt.

http://www.heise.de/tp/blogs/5/152389

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Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus


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