Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wegweisung (Manipulation)

Sigmundus Alkus, Wednesday, 29.08.2012, 01:18 (vor 4252 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

"Hier in Hamburg werden diese Anträge auf Wegweisung von den
Familiengerichten (nicht von der Staatsanwaltschaft) bearbeitet."

Jein. Es gibt bei uns die Möglichkeit der Wohnungsverweisung durch die Polizei, die aber (meistens auf 2 Wochen) zeitlich befristet ist. In dieser Zeit muss dann eine einstweilige Verfügung des Familiengerichts erwirkt werden. Hiermit kann sich Madame dann die Wohnung für sechs Monate unter den Nagel reißen.

"Wie mir inoffiziell berichtet wird, richten sich weit über 90% der Anträge gegen Männer mit 'Migrationshintergrund'."

Ich gewinne hier immer mehr den Eindruck, dass solche Frauenberatungsstellen auch bei uns eine ganz unselige Rolle beim Wohnungsklau spielen. Meine Kollegen aus dem Familienrecht versicherten mir unisono, dass bei ihnen kaum Fälle von Wohnungszuweisungen auflaufen. Anwälte scheinen also nicht die erste Adresse dieser Klientel zu sein (wohl wegen der Kosten und der Bindung an Standesregeln). Die hohe Quote der Männer mit Migrationshintergrund erklärt auch, warum es bislang so wenig höchstrichterliche Entscheidungen gibt, obwohl einem bei der Lektüre von Entscheidungen der Oberlandesgerichte die Grundrechtsverstöße nur so ins Gesicht springen.


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