Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Verallgemeinerungswürdig, trifft nicht nur für diese Gender-Richterin zu! (Feminismus)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Thursday, 30.08.2012, 11:44 (vor 4265 Tagen) @ Rainer

weil sie ausdrücklich erklärt, ihr willkürliches und selbsternanntes
Gerechtigkeitsgefühl über gedrucktes Recht zu stellen, und damit ihre
Eigeninteressen über das Grundrecht zu stellen.

Ich habe bisher nur einen einzigen Richter erlebt, wo das einmal anders war. Vermutlich hat der mal bei einer Jura-Vorlesung gefehlt und deshalb dieses Denkschema nicht induziert bekommen. Generell kann man aber sagen, dass die deutsche Richterschaft diesbezüglich exorziert wurde.

Geht man die ZPO, StPO und das StGB mal gewissenhaft durch, dann kann man die Justiz mit Gegenanzeigen regelrecht überschwemmen.

Der Forderung zur Einhaltung von Art. 3 GG stehen die ja regelrecht schockiert gegenüber, frei nach dem Motto: "Wie kann ein Mann sowas verlangen?" Alleine das ermöglicht schon eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB. Nur Mut, der Rechtsstaat lebt davon, dass man ihn in Frage stellt. Er muss jeden Tag verteidigt werden, auch gegen die exorzierte Richterschaft selbst.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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