Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Will da einer den Abtreibungstourismus wiederbeleben?

guest, Wednesday, 15.08.2007, 03:39 (vor 6094 Tagen) @ Beelzebub

Hmmja, ich kann schon verstehen, dass du dich ärgerst. Heute müssen die
Frauen zum Schwangerschaftsabbruch ungünstigstenfalls in die nächste
Kreisstadt fahren, während sie in der guten alten Zeit, die du dir aus
naheliegenden Gründen zurückwünschst, dazu nach Holland fahren mussten -
z.T. mit Reisebussen.

Abtreibungsverbot - und jede ungewollt Schwangere wird zur potentiellen
Kundin für einen Busreiseunternehmer. Und welcher Busreiseunternehmer kann
es sich heutzutage leisten, auf Kundschaft zu verzichten?

Deine "Argumentation" ist zum kotzen.

Ich als Nicht-Reiseveranstalter bin mit der derzeitigen Regelung aber ganz
zufrieden.

Ich nicht.

Ich sehe es allerdings so, dass das Thema Abtreibung zunaechst mal die Frau was angeht. Eine starke Meinung bzgl. Totalverbot von Abtreibungen oder Beibehalt der gegenwaertigen Regelung habe ich eigentlich nicht.

Allerdings finde ich es voellig uneinsichtig, dass mal wieder der Vater des werdenden Kindes vollstaendig ignoriert wird - in der politischen Debatte zum Thema Abtreibunh taucht er zwar staendig, als

- Vergewaltiger (der die Schwangerschaft verursacht hat)
- Sexsuechtiger Fiesling, der nach dem positiven Schwangerschaftstest seine Freundin zur Abtreibung zwingt
- Verantwortungsloser Hallodrie, der seine Freundin schulterzuckend mit dem "Problem" allein laesst

allerhoechstens am Rande taucht auch auf, der Partner seiner Frau, mit dem SIE selbstverstaendlich die weitere Vorgehensweise bespricht - tut SIE das nicht, kann es sich ja nur um einen der drei oben genannten Typen handeln ("jede Frau wuenscht sich in so einer Situation doch...").

Die rechtliche Realitaet sieht so aus, dass eine beispielsweise verheiratete Frau, die ihrem Mann seit Jahren was vom Kinderkriegen erzaehlt, selbstverstaendlich eine Abtreibung vornehmen lassen kann, ohne dass ihr Mann auch nur hinterher informiert wird: Im Gegenteil, ihre medizinische Privatsphaere wird auch in dieser Frage, auch gegenueber ihrem Ehemann sogar strafrechlich bewehrt geschuetzt.

Fuer den verpflichtenden Beratungsschein (d.h. die Schwangere wird gezwungen, sich mit Leuten die sie nichtmal kennt zum Thema zu unterhalten) hat's noch Problemlos gereicht - der Staat kann diese Entscheidung also keinesfalls der unberatenen Frau alleine ueberlassen.

Dass es auch einen Vater gibt, den das was angeht? Egal. Ihr Bauch gehoert ihr. Und ansonsten kann Frau ja selber entscheiden, ob sie mit ihrem Freund/Mann/One-Night-Stand darueber reden will.

Wenn Sie nicht will, wird sie schon ihre Gruende haben, kein Zweifel.


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