Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wenn Hornochsen "denken" (OT)

Beelzebub, Thursday, 11.10.2012, 18:40 (vor 4186 Tagen) @ Hemsut

Hey Hemsut-Mausi, gefällt's dir nicht mehr in deinem Schmollwinkel, dass du hier schreibst, wo du doch angeblich nie wieder schreiben wolltest?

auf das Recht berufen haben und daß es absolut buchstabengetreu zu
befolgen sei, weil es eben ein Recht ist (Recht auf körperliche
Unversehrtheit). An den Hype werden sich doch einige erinnern? War
schließlich der größte jemals in der Geschichte von wgvdl.

Der Hornochse hat sich mit einem Thema befasst, dass für ihn sichtlich ein paar Nummern zu hoch ist.

Was das Recht auf körperliche Unversehrtheit betrifft, das gilt auch dann für alle, wenn ein Gesetz vorsieht, dass es für jüdische und muslimische Jungen nicht gelten soll. Und warum das so ist, darüber hat vor über 60 Jahren schon mal jemand was geschrieben, dem nichts mehr hinzuzufügen ist:

Der Positivismus hat in der Tat mit seiner Überzeugung >Gesetz ist Gesetz« den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht gegen Gesetze willkürlichen und verbrecherischen Inhalts. Dabei ist der Positivismus gar nicht in der Lage, aus eigener Kraft die Geltung von Gesetzen zu begründen. Er glaubt, die Geltung eines Gesetzes damit erwiesen zu haben, daß es die Macht besessen hat, sich durchzusetzen. Aber auf Macht läßt sich vielleicht ein Müssen, aber niemals ein Sollen und Gelten gründen. Dieses läßt sich vielmehr nur gründen auf einen Wert, der dem Gesetz innewohnt. Freilich: einen Wert führt schon jedes positive Gesetz ohne Rücksicht auf seinen Inhalt mit sich: es ist immer noch besser als kein Gesetz, weil es zum mindesten Rechtssicherheit schafft. Aber Rechtssicherheit ist nicht der einzige und nicht der entscheidende Wert, den das Recht zu verwirklichen hat. Neben die Rechtssicherheit treten vielmehr zwei andere Werte: Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit.

(...)

Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als >unrichtiges Recht« der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch 'geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur >unrichtiges Recht«, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.

Wer den vollständigen Text lesen will, gebe bei google "Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht" ein.

Demnächst wird Recht sein, daß religiöse Beschneidungen
unter gewissen Auflagen (Regeln der ärztlichen Kunst müssen beachtet
werden, "Kindeswohl" muß gewahrt sein, Eltern müssen sich vorher beraten
lassen) ausdrücklich erlaubt sind!.

Ein Gesetz, das vorsieht, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für jüdische und mulimische Jungen nicht im selben Umfang gilt, wie für alle anderen, ist kein "Recht", sondern in Gesetzesform gegossenes Unrecht, auch wenn das wahrscheinlich erst künftige Generationen erkennen werden.

So wie uns heute - von geistig zurückgebliebenen Ausnahmen abgesehen - die "Gerechtigkeit" der Inquisitionsjustiz erschaudern läßt, so werden irgendwann unsere Nachfahren über die Würdelosigkeit unserer Gesetzgeber den Kopf schütteln, die aus reiner Dummheit und Feigheit kleinen jüdischen und muslimischen Jungen nicht einmal dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit einräumen wollten, wie es z.B. für Hunde üblich ist (die als "Beschneidung" bezeichnete Genitalverstümmelung wäre an Hunden unzulässig, weil gegen das Tierschutzgesetz verstoßend).

Weiter gefragt: Lag der alte Max nicht goldrichtig mit seiner
Feststellung, daß euer infantiler Rechts- und Berechtigungsfetisch sich
nicht wesentlich von dem unterscheidet, den man eventuell einem rasierten
Schimpansen unterstellen würde? Doch, lag er ...

Der Hornochse wird noch sehr viel und sehr hart an sich arbeiten müssen, bevor er das intellektuelle Niveau eines Schimpansen erreicht.

*Kusshändchen zuwerf*

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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