Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Hinweis (Manipulation)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 17.10.2012, 12:00 (vor 4181 Tagen) @ Sachse

Grundsätzlich ist es ein Trugschluss zu glauben, dass Anwälte nicht dumm sind. Wären sie es nicht, dann hätten sie etwas vernünftiges studiert. Wer sich ein paar Jahre im §-Dschungel agiert, der hat zu normalen Denken keine Affinität mehr. Wasser kann dann von unten nach oben fließen, ohne dass dies in Frage gestellt wird.

Die Haftung dieses Anwaltes sehe ich nicht so dramatisch. Mir fällt jetzt aus dem Stehgreif kein StGB-Straftatbestand ein, der da zur Anwendung kommen könnte. Sicher hat er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen und seine Mandantin in den Regen gestellt, aber ist sowas strafbar? Einen ideellen Schaden kann man schlecht bemessen und das ihr das seelisch weh tut (Schmerzensgeld) , ist sicherlich schwer greifbar.

Das Beste für diese Claudia Dinkel und alle anderen Falschbeschuldigerinnen wäre, wenn sie das Land sofort verlassen würden. Deutschland muss endlich von solch einem Gekrätze konsequent gereinigt werden.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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