Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ausziehen vor Fremden

Thomas Lentze, Thursday, 08.06.2006, 12:38 (vor 6562 Tagen) @ Rainer

Unser "Recht":
Eine Frau kann bei einer Leibesvisitation ablehnen, von einem Mann
Untersucht zu werden. Ein Mann hat in der Situation keine
Wahlmöglichkeit.

Rainer

Gibt es da ein Gesetz, eine Verordnung oder dergleichen ?

Gibt es behauptete und/oder nachgewiesene Fälle, in denen ein Mann die Leibesvisitation durch eine Frau abgelehnt hat und ihm nicht entsprochen worden ist ?

Ich würde auf jeden Fall zumindest protestieren, im Nachhinein ggf. den Rechtsweg in Aussicht nehmen. Denn ohne Willensbekundung wird selbstverständlich auch nichts geändert werden.

Gruß

T.L.


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