Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde geg. Versorgungsausgleich

Christine ⌂, Thursday, 08.06.2006, 16:16 (vor 6555 Tagen)

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 48/2006 vom 8. Juni 2006

Zum Beschluss vom 2. Mai 2006 - 1 BvR 1351/95 -

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich
unter Anwendung der alten Barwert-Verordnung

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde der 1994 geschiedenen
Beschwerdeführerin ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs unter
Anwendung der alten Fassung der Tabellen der Barwert-Verordnung (Fassung
vom 22. Mai 1984). Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 1.
Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die
angegriffene Entscheidung auf, da die Anwendung der alten Fassung der
Tabellen der Barwert-Verordnung dazu geführt habe, dass das in der
Verfassung verankerte Ziel einer gleichen Aufteilung des Erworbenen
zwischen den Eheleuten verfehlt worden sei.

Sachverhalt:
Die 1970 geschlossene Ehe der Beschwerdeführerin wurde im Jahr 1994
geschieden. Die Beschwerdeführerin arbeitete als verbeamtete Lehrerin.
Sie wurde noch während der Ehezeit wegen Dienstunfähigkeit in den
Vorruhestand versetzt und bezieht seitdem Ruhegehaltsbezüge, zuletzt in
Höhe von monatlich 2.949, 53 DM. Ihr - zwischenzeitlich verstorbener -
geschiedener Ehemann arbeitete als Angestellter. Er wurde nach der
Ehezeit wegen Erwerbsunfähigkeit verrentet und erhielt eine
Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 2.978, 19 DM sowie eine
betriebliche Invalidenrente in Höhe von monatlich 2.341 DM. Das
Amtsgericht regelte im Scheidungsverfahren den Versorgungsausgleich
dahingehend, dass es zu Lasten der Versorgungsansprüche der
Beschwerdeführerin Anwartschaften auf dem Rentenkonto des Ehemannes in
Höhe von 449, 21 DM begründete. Dabei ging das Gericht unter Anwendung
der alten Fassung der Tabellen der Barwert-Verordnung davon aus, dass
die Beschwerdeführerin Anwartschaften in Höhe von 2.949, 53 DM und der
Ehemann solche im Wert von 1.609, 79 DM erworben habe. Diese
Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht bestätigt. Die hiergegen
gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.

Pressemitteilung und Link zu dem gen. BverG-Urteil

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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