Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine aufklärende Betrachtung.

Student(t), Tuesday, 01.01.2008, 21:09 (vor 5931 Tagen) @ Forenbeobachter

Ich hatte Folgendes geschrieben:

" - in der Regel hat das einen Grund.
Zunächst sollte gefragt werden, ob sie Kinder hat und einen
Sorgerechtsstreit verursacht hat. Männer töten nicht ohne emotional
einfühlbare Gründe."

Darauf hat Forenbeobachter folgende Frage gestellt:

War das ernst gemeint oder eine Anspielung auf die Entschuldigungen, die
für Frauen konstruiert werden?

Offen gesagt: den ersten Teil der Frage verstehe ich nicht. Warum sollte ich irgendetwas sagen, was ich nicht ernst meine ?

Der zugrundeliegende Bericht fängt an mit folgendem Satz:

"In einem Aachener Bahnhof hat ein Unbekannter eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestoßen und getötet. Der Täter flüchtete, die Polizei fahndet unter anderem per Hubschrauber nach ihm."

Der zweite Satz beinhaltet eine Vermutung über die Zeitdauer bis zum Eintritt des Todes.

Die folgenden, d.h. letzten beiden Sätze lauten so:

"Eine andere Frau hatte die Tat beobachtet, doch das Ereignis schockierte die 32-Jährige dermaßen, dass sie zunächst nicht vernehmungsfähig war und ins Krankenhaus kam. Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar."

Im Ergebnis wissen wir also gar nicht, ob es sich um eine Tötung handelt. Das wird einfach nur unterstellt. Insofern handelt es sich um eine unzulässige Vorverurteilung. Nur ein Richter kann feststellen, ob es sich überhaupt um eine Tötung handelt.

Jedoch:

Verurteilen kann er erst aufgrund einer Würdigung des vermeintlichen oder tatsächlichen Motivs. Darüber aber herrscht, wie ausdrücklich gesagt wird, völlige Unklarheit.

Daher mein Titelsatz: "- in der Regel hat das einen Grund." Jeder Staatsanwalt, jeder Richter geht davon aus. Ebenso wird er sich, genau wie ich, fragen, inwieweit der Grund in der Frau selbst liegt. Und da kommen nur wenige Gründe in Betracht; darunter eben, ob sie Kinder hat, und ob sie einen Antrag auf Alleinsorgerecht gestellt hat.

Zuletzt: Meine verallgemeinernde Feststellung, daß Männer (anders als Frauen) nicht ohne einfühlbaren Grund töten, ergibt sich zwanglos aus den zahlreichen Fällen von Kindstötung, die uns im vergangenen Jahr durch die Medien eindringlich demonstriert wurden. Daß Frauen meist kein einfühlbares Motiv hatten, wurde in dem Maße deutlich, als hierüber jeweils ausgiebig spekuliert wurde. Einige Mörderinnen wurden auch gleich der Psychiatrie überstellt.

Nun frage ich dich nochmal: Warum sollte ich meine strittigen Aussagen nicht ernstgemeint haben ?

Nun ja, den psychologischen Hintergrund deiner Frage verstehe ich. Theoretisch kann ja die Aufforderung zum Nachdenken auch als eine rhetorische Frage ausgelegt werden. Und diesen - legalen - Spielraum habe ich auch gelassen. Prompt hat Maya sich zu Äußerungen hinreißen lassen, gegen die wir unsererseits eher vorgehen können als umgekehrt.

Daher frage ich euch:

Sind wir schon soweit in die Zange genommen, daß wir uns ständig vor dem Verdacht ideologisch begründeten Aufrufs der Tötung in Acht nehmen und uns ständig auf die eigenen Finger schlagen müssen, wenn wir völlig legale Fragen stellen ?

Könnten, ja sollten wir nicht vielmehr gegen Maya einen Antrag stellen wegen Verdacht der üblen Nachrede oder der Verleumdung ? Oder gegen Alice Schwarzer, sofern ihr öffentlicher Gewaltaufruf noch nicht verjährt ist ? Hat überhaupt Irgendwer Strafanzeige erstattet ?

Nehmt euch ein Beispiel an die Vertreter der katholischen Kirche, welche Strafantrag gestellt haben gegen die...na, was war das nochmal...Stichwort Lebensschützer !

Gruß

Student


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