Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Positive Verfassungswidrigkeit (Recht)

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 29.01.2009, 14:10 (vor 5573 Tagen) @ Narrowitsch

... Verträge - so meine Überlegungen weiter - unterliegen
grundsätzlich dem Recht, welches zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
galt.

Gehe ich von der Eheschließung als zivilrechtlichem Vertag aus, so wäre
die Rechtslage klar wie Kloßbrühe - oder?

Oder!

Da ist unser Gesetzgeber nicht so kleinlich.
Ehen, die noch bis in die 70er geschlossen wurden, als Scheidungen nach dem Schuldprinzip erfolgten, bekamen mit dem neuen Scheidungsrecht plötzlich das Zerüttungsprinzip übergestülpt - ohne Übergangsfristen. Eine ganz klar verfassungswidrige, nachträgliche Vertragsänderung. Aber wenn es um Extrawürste für Frauen geht, ist die Verfassung nicht wirklich wichtig, das ist so im real existierdenden Feminismus.

Ich möchte daher jetzt und hier Urheberrechtsschutz für den Begriff 'positive Verfassungswidrigkeit' beantragen.

Viele Grüße
Wolfgang


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