Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht Bundesverfassungsgericht

Andreas, NRW, Thursday, 18.05.2006, 18:22 (vor 6543 Tagen) @ carlos

Hallo Carlos,

Sollte sie trotz Kindern nicht auf einem Trauschein bestehen, dann kannst
Du's ja immerhin mit ihr versuchen und IM VORFELD ein paar
privatrechtliche, notariell abgesegnete Verträge abschließen, welche DEINE
Rechte stärken.

das Bundesverfassungsgericht hat schon "Frauen für unzurechnungsfähig erklärt" und die Eheverträge, die die klagenden Frauen unterschrieben haben für ungültig erklärt.

Gruß,
Andreas

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Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau eigentlich?'
Sigmund Freud


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