Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Vorsicht Bundesverfassungsgericht

carlos, Thursday, 18.05.2006, 19:02 (vor 6524 Tagen) @ Andreas

Hallo Carlos,

Sollte sie trotz Kindern nicht auf einem Trauschein bestehen, dann

kannst

Du's ja immerhin mit ihr versuchen und IM VORFELD ein paar
privatrechtliche, notariell abgesegnete Verträge abschließen, welche

DEINE

Rechte stärken.


das Bundesverfassungsgericht hat schon "Frauen für unzurechnungsfähig
erklärt" und die Eheverträge, die die klagenden Frauen unterschrieben
haben für ungültig erklärt.

Gruß,
Andreas

Servus, Andreas :-) !
Du hast natürlich recht, und jene verfassungsgerichtliche Unsäglichkeit habe ich natürlich vernommen! Deswegen habe ich ja ausdrücklich von privatrechtlichen Verträgen, weit abseits von "Ehe plus Ehevertrag" geschrieben. Ob eine dementsprechende, rechtliche Konstellation nicht auch eines schönen Tages von unseren famosen Gerichten wegen "Sittenwidrigkeit" in der Luft zerrissen werde, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen; unwahrscheinlich deucht es mir keinesfalls. Wie auch immer, ich meinte mit meinem Zwischenruf, daß ich mich an littleandys Stelle einmal von einem guten Familienanwalt, und zwar allein, beraten lassen würde. Das Anwalts-Honrar wäre es mir in Anbetracht der Scheidungsfolgekosten auf alle Fälle wert...
Mach's gut! :-)
carlos


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