Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unklarheiten bei Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Christine ⌂, Sunday, 17.05.2009, 10:12 (vor 5429 Tagen) @ Christine

Aus der entsprechenden Bundestagssitzung habe ich mir die Reden
durchgelesen, einige Unklarheiten entdeckt und diese im FemokratieBlog
eingestellt.
Vielleicht versteht ihr diese besser und könnt mir bei der Aufklärung
mittels Kommentare helfen.
Dafür schon mal im voraus meinen Dank.

http://femokratieblog.wgvdl.com/bundestagsreden-ueber-zugewinnausgleich/05-2009/

Da ich eine interssante Antwort auf meine Fragen erhalten habe, möchte ich die zur Diskussion stellen.
Vorher werde ich aber ein paar der unklaren Fragen hier einstellen.

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen?

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr - ich sage es einmal so - am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.
Als Stichwort - aber auch nur als Stichwort - sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort "Errungenschaftsgemeinschaft" lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand.

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Nun die Antworten dazu. jojo sagt:

hört sich sehr übel an:

1. offensichtich ist da noch was über die euroschiene unterwegs, worüber die genderlobby bereits informiert ist, woran sie wahrscheinlich mitwirkt.

2. es geht offensichtlich um güterverteilung bereits während der ehe. man nimmt also prinzipiell zwar so etwas wie gemeinsamen besitz an, der aber SOFORT aufgeteilt werden muss.

3. praktisch beginnt mit der eheschließung eine stete abrechnerei. das ganze wird natürlich juristisch überwacht werden müssen, so dass jede ehe eine art güterverteilungsvormundschaftsberechtigte person zugeteilt werden muss. man darf davon ausgehen, dass juristendiplom zur ausübung dieses amtes unerlässlich ist. angesichts möglicher streitigkeiten erhalten beide parteien (das sind sie dann) womöglich noch jeweils eine eigene juristisch vertretung. ergo: die scheidung findet nicht mehr nach der ehe statt, sondern während derselben. vorteil: für die juristen werden bestehende ehen lukrativer, es muss nicht mehr immer unbedingt scheidung sein.

4. die verwaltung bekommt damit so nebenbei natürlich umfassenden überblick über besitzverhältnisse.

5. letztlich läuft dies auf eine aufhebung des geltenden eigentumsbegriffs zugunsten einer verstaatlichung ohne direkte enteignung hinaus.

6. folgeregelungen werden nötig sein - man denke nur an die ausgabenarithmetik: ist die ausgabe a eine gemeinsame, also gemeinsam zu bezahlen oder nur die von einer person? und wie ist das, wenn eine person etwas von beiden zu tragendes notwendiges etwas luxuriöser haben will (es gibt ja z.b. verschiedene sorten toilettenpapier)? das muss doch amtlich überprüft und umgerechnet werden. und wie ist es mit den unterschiedlichen essensmengen, die männer und frauen so zu sich nehmen? das muss doch mit einberechnet werden, und zwar von einer objektiv neutralen dritten instanz.

7. jedes system dreht sich so lange, bis es im leerlauf und nach vertilgung seiner ressourcen nur noch sich selbst verwertet. irgendwann hat es sich selbst aufgezehrt und hinterlässt eine wüste.

http://femokratieblog.wgvdl.com/bundestagsreden-ueber-zugewinnausgleich/05-2009/comment-page-1/#comment-254

Was meinen die anderen hier dazu? Über Antworten würde ich mich freuen.

Dank und Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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