Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sie würde ja gerne, wenn sie könnte, wenn man sie lassen würde, …

Mus Lim, Friday, 12.06.2009, 15:22 (vor 5403 Tagen) @ Chato

… die arme Frau, die es … nicht leicht hat, ihren …
Unterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen. Sie würde natürlich
schon gerne, wenn sie könnte, aber es geht eben nicht. Man läßt Frauen ja
nicht arbeiten, wenn sie wollen, …

Deutschlandradio - Kontrovers
Familie, Kinder, Partnerschaften - Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?

* Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
* Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
* Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder


Isabelle Götz (13:50):
Bei mir als Richter, ich habe es oft erlebt, dass viele Frauen gesagt haben: "Frau Götz, ich würde ja furchtbar gerne […] aber im Moment kann ich halt meinen Lebensunterhalt noch nicht selber erwirtschaften." Also auch diese Tendenz, durchaus selbstständig sein zu wollen - die überwiegende Zahl der Scheidungsanträge wird ja auch von Frauen gestellt - die war da und die war sichtbar.

Mus Lim:
Wollen tun Frauen viel, nur mit dem Können hapert es.
Ich stelle mir die Reaktion der Richterin vor, wenn ich vortragen würde:
"Frau Götz, ich würde ja furchtbar gerne Unterhalt zahlen, aber im Moment kann ich halt den Unterhalt für meine Exfrau noch nicht selber erwirtschaften."
Ob sie dann auch so verständnisvoll reagieren würde? Nächste Frage: Wie steht es denn da mit der Parteilichkeit?!??

Isabelle Götz (14:15):
Und deshalb […] hat man sich für diese drei Jahre entschieden mit der Maßgabe, dass sich danach der Unterhaltszeitraum natürlich verlängern kann, aus Gründen, die in der Person des Kindes liegen oder in der Person der Mutter. Und bei den Gründen, die in der Person der Mutter liegen, muss ich als Richter natürlich auch schauen, gibt es da ein Vertrauen, dass in der Ehe aufgrund der vorhandenen Absprachen oder einfach des tatsächlichen gelebten Lebens entstanden ist, und das ich schützen muss, und weswegen ich dieser Mutter nun erlauben kann, und sogar muss, nur ganz eingeschränkt erwerbstätig zu sein. Also diese Möglichkeiten haben wir.

Eva Möllring (15:00):
Wir [die CDU] hätten gerne den Unterhaltsanspruch verlängert und erhöht, sowohl für die geschiedenen als auch für die unverheirateten Mütter, [aber das wollten die Sozialdemokraten nicht mitmachen].
Wir haben jetzt im Gesetz drin […], dass der Unterhaltsanspruch MINDESTENS drei Jahre nach der Geburt gilt. Und in diesem MINDESTENS […] steckt eben, dass wir durchaus eine Verlängerung für sinnvoll halten. Nur das eben diese Verlängerung im Einzelfall geprüft und auch begründet werden muss. […]
Es gibt ja wirklich Fälle, wo nach drei Jahren die volle Erwerbstätigeit ohne Zweifel möglich ist, wo alle Konstellationen so hervorragend sind, dass das geht und gewollt ist. Aber es gibt eben auch viele [Fälle], da ist das nicht möglich. Allein schon, wenn man daran denkt, dass manche ja auch mit drei Kindern plötzlich alleine dastehen, die ganz unterschiedliche Betreuungsformen nutzen könnten, die aber alle ziemlich aufwändig sind.

Anruferin (20:00):
Ich habe meine Traumarbeitsstelle aufgegeben. […] Ich habe alles aufgegeben. […] Ich habe es bei vielen anderen mitbekommen, die auch alles aufgegeben haben, zu ihrem Mann gezogen sind. … Ich finde, das muss man einfach berücksichtigen. […] Ich finde, man muss einfach berücksichtigen, dass Frauen ganz viel aufgeben.

Isabelle Götz (21:35):
(Es gibt darüber hinaus noch Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, wegen Alter, wegen Arbeitslosigkeit.)
… weil sie diesen tollen Job in Berlin zurückgelassen hat und es einen vergleichbaren in Esslingen nicht gibt und für sie nie geben würde, dann müsste ihr Mann ihr diesen Nachteil, der ihr daraus entsteht, im Wege eines Aufstockungsunterhalt ausgleichen und zwar – wenn sich dieser Nachteil für Frau Paulsen nicht selber ausgleichen lässt, indem sie irgendwann so einen Job kriegt –, auch – denke ich – ohne jede Frist.

Isabelle Götz (30:30):
Aber wenn die Anwälte entsprechend vortragen, […] dann können wir auch den Einzelfall entscheiden.

Mus Lim:
Noch Fragen?

Deutschlandradio

Vgl. auch:
Erika Andreß, Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder, Die Welt


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