Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sohn im Kóffer erstickt

Jan, Friday, 19.05.2006, 02:02 (vor 6545 Tagen) @ Nihilator

Hi Nihi

Totschlag, soso. Wehrlosigkeit, Vertrauen und Schutzbefohlenheit des
Opfers würde ich ja eher als erschwerend ansehen.

Ja du. Du bist ja auch ein oller, unverbesserlicher Patriarch, Kapitalist und Frauenhasser.;-)
Im Ernst, für jede andere ?Form? von Mord, würden exakt diese Dinge genügen, um eine besondere Schwere der Tat festzustellen. Aber hier tritt kurioserweise genau das Gegenteil ein - die Tat wird abgemildert (War doch eh nur ´n Balg und die Mutter hatte es doch sooooo schwer und wusste sich keinen anderen Rat und überhaupt war da ja noch der Exliebhaber und ihr Mann hat sie im Stich gelassen und die Nachbarn haben auch weggesehen und der Kühlschrank war defekt und die Dachrinne undicht und Aldi hatte gerade wegen Inventur geschlossen und ... ja, und ein Pups saß auch noch quer.).

Aber wie Du ja auch schon einmal ausführtest, ist Mord an einem Kleinkind
im Grunde unmöglich, da diese keine "Arglosigkeit" zeigen können.

Wobei das auch wieder NICHT MEINE Überzeugung ist!
Ich bin überdies gerade dabei feststellen zu müssen, wie ungeahnt weitsichtig Zweijährige teilweise schon sein können und ihr Handeln direkt planen und die Folgen bewusst abschätzen können. Von daher gehe ich sogar felsenfest davon aus, dass mindestens schon ab diesem Alter ?Arglosigkeit? unbedingt mit einzubeziehen ist.

Positiv ist doch in jedem Falle die Ausweitung des milden Tatbestandes
auch auf eheliche Kinder zu bewerten. Hatte nicht das BVerfG einen Abbau
der unsäglichen Unterscheidungen zwischen ehelichen und unehelichen
Kindern gefordert? Prima, wieder eine Diskriminierung weniger! </zynoff>

Ja, interessant, nicht wahr? Und unlogisch. Aber das ist ja nichts Neues.

Gruß, Jan


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