Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Im Jahre 2005

Thoma.s, Friday, 24.07.2009, 21:38 (vor 5390 Tagen) @ Christine

haben wir an einer Informationsveranstaltung teilgenommen, das 2 Rechtsanwältinnen im Paritätischen in unserer Stadt abgehalten haben. Zu unserer angenehmen Überraschung fiel dabei 1 Chart :

"Zum Wohle ihrer Kinder sollten einvernehmliche Umgangsregelungen und Sorgeregelungen getroffen werden!" (aus dem Gedächtnis resümiert).
Professionelle Stellen und auch manche Rechtsanwälte arbeiten im Zusammenhang mit Kindern vermehrt auf Deeskalation.

In einer Eigentümerangelegenheit habe ich dieses Bestreben bei meinem Rechtsanwalt ebenfalls angetroffen.

Auch hier empfiehlt sich immer der Blick aufs Detail, denn meiner Erfahrung nach sind es die Menschen im Alltag, die ihre Emotionalitäten hemmungslos austoben wollen. In einem Arbeitskreis "Trennung/Scheidung" trafen sich in einem interdisziplinären Arbeitskreis eben verschiedene Stellen und Rechtsanwälte eben auch diesbezüglicher Inhalte (nach dem Vorbild Cochemer Modell).

Hier gehts wohl in die ähnliche Richtung:

http://www.partnerschaftsrecht.at/inhalt.htm

"Ein Band, das sich nicht scheiden lässt: gemeinsame Kinder

Wenn Kinder von einer Scheidung betroffen sind, muss besonders auf den "Ton" der Scheidung Bedacht genommen und darauf geachtet werden, dass sie nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird."

http://www.partnerschaftsrecht.at/mission.htm

"Nur wenn Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen, können Sie entscheiden, ob und wo Sie nachgeben wollen.
Bedenken Sie dass es wichtig ist, sich auch nach einer Trennung in die Augen sehen zu können, insbesondere wenn Kinder da sind."


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