Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum Blödsinn?

Adam, Friday, 19.05.2006, 22:58 (vor 6541 Tagen) @ Bonaventura / Thomas Lentze

In einem Betrieb gelten für ganze Gruppen jeweils andere Rechte,
z.B. Artbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte.

Sie sind dennoch als Person vor dem Gesetz gleich, ihnen stehen gleiche Möglichkeiten offen etc. Darum geht es, nicht um Rechte als Funktionsträger.


Auch z.B. Polizisten, Gerichtsvollzieher usw. haben Sonderrechte (genauer
gesagt -befugnisse,

Eben. Befugnisse.


Scipio, viele deiner Beiträge sind hervorragend, aber manchmal hast du
Schaum vor dem Mund und verrennst dich dann in unnötige Diskussion !

Scipio hat m.E. in genau diesem Punkt völlig recht. Und Klausz freilich verwechselt nicht Gleichberechtigung mit Gleichstellung, sondern nach all dem, was er bisher hier geschrieben hat, möchte er unterschiedliche Rechte geltend haben, die sich am Geschlecht orientieren.

Mir wurscht; denn solchen Unsinn (auch diese Terminologie Scipios paßt) wird die überwiegende Mehrheit der Vernünftigen niemals wollen. Soll er also rufen, das bleibt völlig folgenlos.

Gruß
Adam


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