Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ruhe bewahren !

Bonaventura / Thomas Lentze, Friday, 19.05.2006, 23:24 (vor 6551 Tagen) @ Adam

Ich:

In einem Betrieb gelten für ganze Gruppen jeweils andere Rechte,
z.B. Artbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte.

Adam:

Sie sind dennoch als Person vor dem Gesetz gleich, ihnen stehen gleiche
Möglichkeiten offen etc. Darum geht es, nicht um Rechte als
Funktionsträger.

Kinder, nun bleibt doch mal ruhig !

Dem Klausz geht es, soviel ich sehe, auch um "Rechte als Funktionsträger" bzw. um Rollenzuweisungen, und nicht um partielle Beraubung von Menschenrechten.

Grüße

T.L.


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