Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Antwort nicht in seinem Sinne

Adam, Saturday, 20.05.2006, 02:34 (vor 6548 Tagen) @ Nihilator

Immer wieder betonst Du in Deinen Beiträgen, man könne nicht
"gleichberechtigen, was ungleich ist". Diese Logik geht mir nicht ein.

Warum genau kann man das nicht? Was spricht dagegen, zwei vollkommen
unterschiedliche Menschen -seien es eine Afrikanerin und eine
Skandinavierin, ein Schwuler, ein Heterosexueller und ein Päderast, ein
Mann und eine Frau- gleichzuberechtigen, also vor dem Gesetz GENAU GLEICH
zu behandeln. Bzw. sie nach ihren Taten zu beurteilen (das fordert
übrigens schon die Bibel!)? Diese Argumentation verstehe ich nicht -
gleiche Rechte heißt ja nicht Gleichheit.

Kannst Du mir das erklären?

Er wird es nicht erklären können, zumal er fortwährend alles durcheinander schmeißt. Natürlich kann man gleichberechtigen, was nicht gleich ist. Recht bezieht sich ja gerade nicht auf einen Ist-Zustand, sondern auf eine Norm, der das Ist eben schnuppe ist. Die Rechtfertigung rechtlicher und moralischer Normen - da hat Rainer recht - ist freilich kein einfaches Unterfangen. Aber jemand wie Klausz nimmt ja auch die Geltung von Normen in Anspruch, indem er den Naturzustand zur apodiktisch geltenden Norm erklärt. Ohne Moral und Recht wird die menschliche Vernunft wohl auch kaum auskommen. Ohne Moral hätten wir - bitte beachten!! - auch keinen Grund uns um die Benachteiligung von Männern zu mokieren!

Also noch einmal: es gilt gerade das Umgekehrte von Klausz' These: nur weil eben nicht alle von Natur aus und notwendig gleich sind, gibt es Gleichberechtigung, muß es Gleichberechtigung geben, sonst hat dergleichen keinen Sinn. Natürlich muß sich Gleichberechtigung auf ein Gemeinsames beziehen. In einer humanen Gesellschaft ist dies das Mensch-Sein - ohne weitere Differenzierung.

Etwas anderes dagegen ist politisch verordnete Gleichstellung ...

Gruß
Adam


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